Mutterschaftsvorsorge - Laboruntersuchungen bei Schwangeren

Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft sind fester Bestandteil  des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung, ihr Umfang wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss in den Mutterschaftsrichtlinien festgelegt.

Die Untersuchungen dienen dazu, die mütterliche Gesundheit zu kontrollieren sowie eine möglichst gute und ungestörte Entwicklung des Kindes zu gewährleisten.

Für Patient*innen haben wir "MamaPapa" entwickelt, das Magazin für eine gesunde Schwangerschaft.

Zur Erstuntersuchung nach der Feststellung einer Schwangerschaft  gehören routinemäßig folgende Laboruntersuchungen:

Urinwerte Schwangere

Eiweißgehalt, Zucker; ggf. Bakterien

  • bis zur 32. Schwangerschaftswoche (SSW) Kontrolle alle 4 Wochen, dann alle 2 Wochen bis zur Geburt

Blutwerte Schwangere

Haemoglobingehalt (evtl. Anzahl der Erythrozyten)

  • nach der Erstuntersuchung Kontrolle ab 24. SSW  alle 4 Wochen, in den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten alle 2 Wochen bis zur Geburt.

Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors
Antikörpersuchtest (ggf. Bestimmung der Spezifität und des Titers)

  • Kontrolle in der 24. bis 27. SSW

Im Rahmen der Vorsorge untersucht man frühzeitig weiterhin auf das Vorliegen bestehender oder durchgemachter Infektionen:                     

  • Lues (Serologie)
  • Röteln ( bei fehlender Dokumentation einer 2-maligen Impfung, Serologie)
  • Chlamydia trachomatis (Erreger-Nachweis,PCR)
  • HIV (Serologie, freiwillige Inanspruchnahme)


Ein Zuckerbelastungstest zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche dient dazu, einen Schwangerschafts (Gestations)-Diabetes auszuschließen. 

Hepatitis B: So früh wie möglich nach Feststellen der Schwangerschaft soll eine Blutuntersuchung erfolgen, die eine eventuelle Infektion mit dem Hepatitis-B-Virus aufdecken soll  (Infektiositätsnachweis, HBs-Antigen; nach Impfung HBs-Antikörper).

Klinisch unauffällige Schwangere der Gesetzlichen Krankenversicherung haben lediglich Anspruch ​auf die oben genannten Leistungen. Für darüber hinausgehende, sinnvolle, jedoch nicht in den Mutterschaftsrichtlinien verankerte Untersuchungen, müssen die Kosten von der GKV-Patientin selber getragen werden (Selbstzahler / IGel-Leistungen). Private Krankenversicherer tragen über den gesetzlichen Rahmen hinaus unterschiedliche Zusatzleistungen.

Bei Vorliegen einer klinischen Symptomatik bzw. bei Verdacht auf eine Erkrankung sind selbstverständlich weitere Untersuchungen über die Krankenkasse abrechenbar. Die Indikationsstellung sollte durch den jeweils behandelnden Arzt erfolgen. Weitere Laboruntersuchungen können zeigen, ob die Schwangere gegen – für Erwachsene meist symptomlos verlaufende –  Infektionskrankheiten immun ist und somit Schutz für das Ungeborene besteht.

Zusätzlich empfohlene Laboruntersuchungen für Schwangere

Der Ausschluss, dass der Geburtsweg mit für das Neugeborene pathogenen Keimen – im wesentlichen B-Streptokokken ­– besiedelt ist, sollte mittels eines Genital-Abstriches in der 35.37.SSW erfolgen.

Nicht-invasiver Pränataltest auf Chromosomenstörungen 

Viele Schwangere wünschen sich eine frühzeitige, zuverlässige Beurteilung des Risikos für eine mögliche Chromosomenstörung bei Ihrem ungeborenen Kind. Ein nicht-invasiver vorgeburtlicher (pränataler) Test, kurz NIPT, bietet dazu die Möglichkeit. 

Dafür ist lediglich eine Blutprobe von der werdenden Mutter nötig, denn ihr Blut enthält auch Bruchstücke des genetischen Materials des ungeborenen Kindes. Anders als bei invasiven Verfahren (z. B. der Fruchtwasserpunktion) bestehen beim NIPT daher keine eingriffsbezogenen Risiken für die Mutter oder ihr ungeborenes Kind. Der Test kann ab der 10. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden und weist eine sehr hohe Zuverlässigkeit auf.

Der von LADR angebotene NIPT mit dem Namen NaTALIA untersucht das Risiko für das Vorliegen einer Trisomie 21 (Down-Syndrom), Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) und Trisomie 13 (Pätau-Syndrom) sowie einer Monosomie X (Turner-Syndrom).

Der NIPT auf die Trisomien 13, 18 und 21 wird vom 01.07.2022 an eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Erstattung erfolgt im begründeten Einzelfall, wenn ein Hinweis auf eine Trisomie aus anderen Untersuchungen besteht, oder wenn die Schwangere gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt zu der Überzeugung kommt, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist.

Weitere Informationen zum NIPT finden Sie auf www.LADR.de/patienteninformation, ein Erklärvideo auf www.LADR.de/nipt.

Alkoholkonsum in der Schwangerschaft

In Deutschland werden jährlich rund 12.000 Kinder mit irreparablen körperlichen und geistigen Schädigungen geboren, weil die werdende Mutter während ihrer Schwangerschaft Alkohol konsumiert hat. Einen Hinweis darauf kann im Verdachtsfall die Bestimmung des Direktmarkers PEth im Blut der Schwangeren geben. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag „Alkohol in der Schwangerschaft“.

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