Kostenübernahme: Viele gesetzliche Krankenkassen (GKV) erstatten als freiwillige Leistung Impfungen für den privaten Auslandsurlaub. Sie als Versicherter können hier erfahren, ob Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt:
Spezielle Reiseimpfungen
Impfung | Schutzdauer | |
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Hepatitis A | zwei Teilimpfungen | 30-40 Jahre, vermutlich lebenslang |
Hepatitis B | drei Teilimpfungen | individuell unterschiedlich, Mindestschutzdauer laut Fachinformation des Herstellers 10-15 Jahre |
Gelbfieber | einmalige Impfung* | lebenslang |
Influenza, saisonale | einmalige Impfung | Jährlich mit aktuellem Impfstoff |
Kinderlähmung (Polio) | drei Teilimpfungen | mindestens 10 Jahre |
Typhus | einmalige Impfung | 3 Jahre |
Tollwut, präexpositionell | drei Teilimpfungen | 2-5 Jahre nach Herstellerangaben |
Cholera | zwei Teilimpfungen (oral) | 2 Jahre, Kinder von 2-6 Jahren 6 Monate |
Meningokokken-Meningitis | einmalige Impfung | 5 Jahre |
Japanische Enzephalitis | zwei Teilimpfungen | 10 Jahre |
FSME Frühsommer- | drei Teilimpfungen | 3-5 Jahre |
*Gelbfieberimpfung darf nur an autorisierten Impfstellen durch entsprechend qualifizierte Ärzte durchgeführt werden. Die Impfung muss wie vorgeschrieben im internationalen Impfausweis dokumentiert werden. Die amtliche Gültigkeit beginnt 10 Tage nach der Impfung.
Auch wenn Ihre Krankenversicherung in der Liste vertreten ist, ist es ratsam, sich jeweils individuell bei Ihrer Krankenkasse zu informieren. Denn Reiseimpfungen werden abhängig vom jeweiligen Reiseziel empfohlen und erstattet.
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