Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP), Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM). Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - Beurteilungskriterien, 4. Auflage. Bonn: Kirschbaum Verlag; 2022

Fahreignungsdiagnostik-MPU Abstinenznachweis Labor

Die Durchführung eines Abstinenznachweises als Voraussetzung für eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle stellt spezifische Anforderungen an die Qualifikation bezüglich der Probennahme für forensisch-toxikologisches Untersuchungsmaterial und dessen Analytik. In der aktualisierten 4. Auflage der Urteilsbildung wurde Blut als Matrix neu aufgenommen (1). Im Rahmen unserer labormedizinischen Leistungen bieten wir ein umfangreiches Serviceangebot mit Informationsmaterial, Analytik und fachlicher Beratung.

Unser toxikologisches Labor ist nach DIN EN ISO/IEC 17025 für forensische Zwecke akkreditiert.

Allgemeine Anfrage zur Fahreignungsbegutachtung an:
mpu(at)ladr.de

Fachärzt*innen mit der verkehrsmedizinischen Qualifikation gemäß §11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sind berechtigt, Fahreignungsgutachten für die Fahrerlaubnisbehörde zu erstellen. Darüber hinaus entnehmen sie Urin-, Blut- oder Haarproben im Rahmen von Abstinenzkontrollprogrammen zur Vorbereitung auf eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) oder im Kontext forensischer Fragestellungen wie forensischer Fragestellung wie Sorgerecht, Kindeswohlgefährdung oder Bewährungsauflagen. Die verkehrsmedizinische Qualifikation kann in der Online-Fortbildung „Fahreignungsbegutachtung“ der LADR Akademie kostenpflichtig erworben werden.

Wenn Sie die Probennahme nicht selbst durchführen können, übernehmen Ansprech­partner*innen innerhalb des LADR Laborverbundes die Probennahme von Klient*innen. Ein Termin kann beim jeweiligen LADR Labor vor Ort vereinbart werden

Ihr LADR Labor vor Ort Ansprechpartner*in
LADR Zentrallabor Dr. Kramer & Kollegen, Geesthacht Dr. rer. hum. biol. Lars Wilhelm
T. 04152 803-460
mpu(at)ladr.de
LADR Laborzentrum Baden-Baden Dr. med. Dietmar Löbel
T. 07221 2117-0
LADR Laborzentrum Bremen Dr. med. Ruth Hiller
T. 0421 4307-300
LADR Laborzentrum Hannover Wolfrum Ziegler
T. 0511 90136-0
LADR Laborzentrum Neuruppin Dr. med. Kurt-Herbert Jung
T. 03391 3501-0
LADR Laborzentrum Nord, Flintbek -
T. 04347 9080-100
LADR Laborzentrum Nord-West, Schüttorf Dr. med. Andreas Herzog
T. 05923 9887-100
LADR Laborzentrum Nord-West, Zweigpraxis Leer Dr. med. Erich Schott
T. 0491- 454590
LADR Laborzentrum Recklinghausen Dr. med. Dipl. Chem. Doris Bachg
T. 02361 3000-0

Die Analytik beinhaltet ein umfangreiches Paket zum Teil kostenfreier Serviceleistungen. Unser zertifizierter Kurierdienst bietet eine flexible Probenabholung.

Neue Beurteilungskriterien – Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung, 4. Auflage

Ein negativer Abstinenznachweis ist in der Regel Voraussetzung für eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nach Drogen und Alkoholfahrten. In den Beurteilungskriterien wird die Durchführung eines Abstinenznachweises geregelt. Seit der letzten Auflage (2013) wurden diese nun vollständig überarbeitet. Diese Updates, die in der Praxis zu beachten sind, bieten auch neue Möglichkeiten und Erleichterungen.

PEth: neuer Alkoholkonsummarker aus Blut oder Kapillarblut

Neben dem bekannten Alkoholmarker EtG (Ethylglucuronid) in Urin oder Haaren wurde PEth (Phosphatidylethanol) neu aufgenommen. Als erstes privates Labor, das die Bestimmung von PEth im Blut anbietet, führen wir diese Analytik bereits seit 2017 in der Routinediagnostik durch.

PEth ist besonders aussagekräftig, da es die höchste Sensitivität (94,5 %) und Spezifität (100 %) im Vergleich mit anderen Alkoholmarkern aufweist. Zudem hat PEth eine deutlich längere Halbwertszeit (3,7 – 10,4 Tagen) im Vergleich zu EtG (ca. 16 Stunden).

Der größte Vorteil liegt jedoch in der erleichterten Probenahme: PEth wird im Blut bestimmt. Somit entfällt die zeitaufwendige, unangenehme Urinabgabe unter Sicht bzw. die Entnahme einer Haarprobe am Hinterkopf.

Neuer Cut-off-Wert für EtG im Haare 5 pg/mg

Die Entscheidungsgrenze für die EtG-Bestimmung im Kopfhaar wurde von 7 auf 5 pg/mg heruntergesetzt. Durch diese scheinbar kleine Änderung kann es in der Praxis schon zu zusätzlich positiven Fällen kommen, in denen EtG in geringen Konzentrationen nachgewiesen werden kann. Dies zeigen auch unsere Erfahrungen mit der Analyse von Rohdaten in den vergangenen Jahren. Insbesondere der Beginn des Abstinenzprogramms sollte ausreichend Abstand zum letzten Konsum haben – mindestens sechs Monate wären hier die Faustregel.

Beim Nachweis von Drogen und Medikamenten gelten nun Cut-off-Werte statt Mindestanforderungen an die Analytik

Mit der 4. Auflage der Beurteilungskriterien werden die alten Entscheidungsgrenzen angepasst. Statt Mindestanforderungen an die Analytik gelten jetzt für alle Labore gleiche Cut-off-Werte. So können die Unterschiede zwischen den Methoden der einzelnen Labore besser ausgeglichen werden. Die Grenzen sind dabei auch im Urin für ausgewählte Parameter etwas abgesenkt worden. Das gilt für THC-COOH, Amphetamin, Methadon und Metabolit EDDP.

Fahreignungsprüfung (MPU): Richtlinien für den Abstinenznachweis

Jährlich müssen sich in Deutschland ca. 100.000 Fahrzeugführer einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen. Häufiger Anlass sind Verkehrsauffälligkeiten unter Alkohol und anderen Drogen. Für diese Fälle liegen Beurteilungskriterien vor, die verbindlich regeln, unter welchen Umständen ein Gutachter zu einem positiven oder negativen Urteil über die Fahreignung kommt.

Die Beurteilungskriterien stellen hohe Ansprü­che an Analytik und Probennahme. Diese müssen schon ab Beginn des Abstinenz­programms genau eingehalten werden, damit die Voraus­setzungen für ein positives Gutachten sicher erfüllt werden.

Hierbei sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Belehrungsgespräch mit Klient*in
  • Vertrag zwischen durchführender Stelle und Klient*in
  • Probennahme nach Eingang der Benachrichtigung 
  • Urinabgabe unter Sicht
  • exakte Dokumentation der gesamten Probennahme
  • Proben forensisch gekennzeichnet einsenden
  • Erstellung eines Abschlussberichts über den Abstinenzzeitraum durch die durch­führende Stelle

Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) listet in der Anlage 4a die Personen mit entsprechender Eignung auf. 

Das Abstinenzprogramm darf nicht von folgenden Personen und Institutionen durchgeführt werden:

  • persönliche Rechtsvertreter*in
  • behandelnde Ärzt*in (z. B. Hausärzt*in)
  • (suchttherapeutische) Beratungsstelle
  • Therapeut*in, eine Berater*in der Klient*in oder vertraglich mit diesen verbundene Personen oder Stellen

Bestimmungsgrenzen der Analyten

In den Beurteilungskriterien werden Qualitätsmerkmale für die eingesetzten Analysemethoden vorgeschrieben. Die geforderten Targetanalyten und die Mindestanforderungen an die Bestimmungsgrenzen für chromatische, identifizierende Verfahren im Rahmen der Fahreignungsbegutachtung (1) sind in der Tabelle unten aufgeführt. 

Substanzklasse Urin [ng/ml] Haare [pg/mg] Voll-/Kapillarblut [ng/ml}
Amphetamine      
Amphetamin, Methamphetamin 30 100  
MDMA, MDEA, MDA 50 100  
Benzodiazepine      
Diazepam (50) 50  
Nordiazepam 50 50  
Oxazepam 50 50  
Alprazolam   50  
Hydroxy-Alprazolam 50    
Bromazepam (50) 50  
Hydroxy-Bromazepam 50    
Flunitrazepam   50  
7-Aminoflunitrazepam 50 50  
Lorazepam 50 50  
Cannabinoide      
THC-COOH (nach Hydrolyse) 7,5    
THC   20  
Cocain      
Benzoylecgonin 20    
Cocain   100  
Opiate      
Morphin (Codein, Dihydrocodein und 6-Monoacetylmorphin in Haaren) 25 100  
Methadon      
EDDP 30    
Methadon (30) 100  
Alkoholmarker      
Ethylglucuronid (EtG) 100 5  
Phosphatidylethanol (PEth)     20
Bezeichnung Best.-Nr.
Auftragsschein Analytik bei Fahreignungsdiagnostik 111734
Doppelkammerbeutel für forensische Proben 108459
Entnahme- und Versandmaterial-Formular (Toxikologie/Drogenanalytik) 900026
Haarentnahmeset 114238
Infoblatt Analytik bei Fahreignungsdiagnostik/Haaranalytik 116566
Merkblatt für Klient*in 110906
Urinbecher mit Transfereinheit inklusive Vacuette 262273

Bestellen Sie diese Artikel bei unserem Partner Intermed:
Freecall: 0800 0850-113   Freefax: 0800 0850-114   www.intermed.de