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Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP), Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM). Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - Beurteilungskriterien, 4. Auflage. Bonn: Kirschbaum Verlag; 2022
Fahreignungsdiagnostik-MPU Abstinenznachweis Labor
Allgemeine Anfrage zur Fahreignungsbegutachtung an:
mpu(at)ladr.de
Wenn Sie die Probenahme nicht selbst durchführen können, übernehmen unsere Ansprechpartner*in innerhalb des LADR Laborverbundes die Probenahme von Klienten. Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei den jeweiligen Laboren.
Ihr LADR Labor vor Ort | Ansprechpartner*in |
---|---|
LADR Zentrallabor Dr. Kramer & Kollegen, Geesthacht | Dr. rer. hum. biol. Lars Wilhelm T. 04152 803-460 mpu(at)ladr.de |
LADR Laborzentrum Baden-Baden | Dr. med. Dietmar Löbel T. 07221 2117-0 |
LADR Laborzentrum Bremen | Dr. med. Ruth Hiller T. 0421 4307-300 |
LADR Laborzentrum Hannover | Wolfrum Ziegler T. 0511 90136-0 |
LADR Laborzentrum Neuruppin | Dr. med. Kurt-Herbert Jung T. 03391 3501-0 |
LADR Laborzentrum Nord, Flintbek | - T. 04347 9080-100 |
LADR Laborzentrum Nord-West, Schüttorf | Dr. med. Andreas Herzog T. 05923 9887-100 |
LADR Laborzentrum Nord-West, Zweigpraxis Leer | Dr. med. Erich Schott T. 0491- 454590 |
LADR Laborzentrum Recklinghausen | Dr. med. Dipl. Chem. Doris Bachg T. 02361 3000-0 |
Die Analytik beinhaltet ein umfangreiches Paket zum Teil kostenfreier Serviceleistungen. Unser zertifizierter Kurierdienst bietet eine flexible Probenabholung.
Neue Beurteilungskriterien – Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung, 4. Auflage
Ein negativer Abstinenznachweis ist in der Regel Voraussetzung für eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nach Drogen und Alkoholfahrten. In den Beurteilungskriterien wird die Durchführung eines Abstinenznachweises geregelt. Seit der letzten Auflage (2013) wurden diese nun vollständig überarbeitet. Diese Updates, die in der Praxis zu beachten sind, bieten auch neue Möglichkeiten und Erleichterungen.
PEth: neuer Alkoholkonsummarker aus Blut oder Kapillarblut
Neben dem bekannten Alkoholmarker EtG (Ethylglucuronid) in Urin oder Haaren wurde PEth (Phosphatidylethanol) neu aufgenommen. Als erstes privates Labor, das die Bestimmung von PEth im Blut anbietet, führen wir diese Analytik bereits seit 2017 in der Routinediagnostik durch.
PEth ist besonders aussagekräftig, da es die höchste Sensitivität (94,5 %) und Spezifität (100 %) im Vergleich mit anderen Alkoholmarkern aufweist. Zudem hat PEth eine deutlich längere Halbwertszeit (3,7 – 10,4 Tagen) im Vergleich zu EtG (ca. 16 Stunden).
Der größte Vorteil liegt jedoch in der erleichterten Probenahme: PEth wird im Blut bestimmt. Somit entfällt die zeitaufwendige, unangenehme Urinabgabe unter Sicht bzw. die Entnahme einer Haarprobe am Hinterkopf.
Neuer Cut-off-Wert für EtG im Haare 5 pg/mg
Die Entscheidungsgrenze für die EtG-Bestimmung im Kopfhaar wurde von 7 auf 5 pg/mg heruntergesetzt. Durch diese scheinbar kleine Änderung kann es in der Praxis schon zu zusätzlich positiven Fällen kommen, in denen EtG in geringen Konzentrationen nachgewiesen werden kann. Dies zeigen auch unsere Erfahrungen mit der Analyse von Rohdaten in den vergangenen Jahren. Insbesondere der Beginn des Abstinenzprogramms sollte ausreichend Abstand zum letzten Konsum haben – mindestens sechs Monate wären hier die Faustregel.
Beim Nachweis von Drogen und Medikamenten gelten nun Cut-off-Werte statt Mindestanforderungen an die Analytik
Mit der 4. Auflage der Beurteilungskriterien werden die alten Entscheidungsgrenzen angepasst. Statt Mindestanforderungen an die Analytik gelten jetzt für alle Labore gleiche Cut-off-Werte. So können die Unterschiede zwischen den Methoden der einzelnen Labore besser ausgeglichen werden. Die Grenzen sind dabei auch im Urin für ausgewählte Parameter etwas abgesenkt worden. Das gilt für THC-COOH, Amphetamin, Methadon und Metabolit EDDP.
Fahreignungsprüfung: Richtlinien für den Abstinenznachweis MPU
Jährlich müssen sich in Deutschland ca. 100.000 Fahrzeugführer einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen. Häufiger Anlass sind Verkehrsauffälligkeiten unter Alkohol und anderen Drogen. Für diese Fälle liegen Beurteilungskriterien vor, die verbindlich regeln, unter welchen Umständen ein Gutachter zu einem positiven oder negativen Urteil über die Fahreignung kommt.
Die genannten Beurteilungskriterien stellen auch hohe Ansprüche an die Analytik und Probenahme für den Abstinenznachweis, die ab dem Start des Programms genau eingehalten werden müssen. Nur so können die Voraussetzungen für einen positiven Abstinenznachweis gelegt werden, der wiederum Bedingung für eine erfolgreiche MPU ist.
Bei der Durchführung des Abstinenznachweises sollten folgende Punkte beachtet werden:
- Belehrungsgespräch mit dem Klienten
- Vertrag zwischen probenehmender Stelle und Klient
- Probenahme spätestens am Folgetag der Einbestellung; die Urinabgabe unter Sicht
- exakte Dokumentation der gesamten Probenahme
- Proben forensisch gekennzeichnet einsenden
- Erstellung eines Abschlussberichts über den Abstinenzzeitraum durch die durchführende Stelle
Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) listet in der Anlage 4a die Personen mit entsprechender Eignung auf.
Die Durchführung des Programms darf nicht durch folgende Personen erfolgen:
- einen persönlichen Rechtsvertreter
- den behandelnden Arzt (z.B. Hausarzt)
- eine (suchttherapeutische) Beratungsstelle
- einen Therapeuten, einen Berater des Klienten oder vertraglich mit diesen verbundene Personen oder Stellen
Anleitung zur Haarprobeentnahme
Eine Anleitung zur korrekten Durchführung Gewinnung einer Haarprobe für toxikologische Untersuchungen bzw. MPU finden Sie hier.
Bestimmungsgrenzen der Analyten
Aktualisiert nach „Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung – Beurteilungskriterien, 4. Auflage“ (1) von der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP) und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM).
Substanzklasse | Urin [ng/ml] | Haare [pg/mg] | Voll-/Kapillarblut [ng/ml} |
---|---|---|---|
Amphetamine | |||
Amphetamin, Methamphetamin | 30 | 100 | |
MDMA, MDEA, MDA | 50 | 100 | |
Benzodiazepine | |||
Diazepam | (50) | 50 | |
Nordiazepam | 50 | 50 | |
Oxazepam | 50 | 50 | |
Alprazolam | 50 | ||
Hydroxy-Alprazolam | 50 | ||
Bromazepam | (50) | 50 | |
Hydroxy-Bromazepam | 50 | ||
Flunitrazepam | 50 | ||
7-Aminoflunitrazepam | 50 | 50 | |
Lorazepam | 50 | 50 | |
Cannabinoide | |||
THC-COOH (nach Hydrolyse) | 7,5 |
|
|
THC | 20 | ||
Cocain | |||
Benzoylecgonin | 20 | ||
Cocain | 100 | ||
Opiate | |||
Morphin (Codein, Dihydrocodein und 6-Monoacetylmorphin in Haaren) | 25 | 100 | |
Methadon | |||
EDDP | 30 | ||
Methadon | (30) | 100 | |
Alkoholmarker | |||
Ethylglucuronid (EtG) | 100 | 5 | |
Phosphatidylethanol (PEth) | 20 |
In den Beurteilungskriterien werden Qualitätsmerkmale für die eingesetzten Analysemethoden vorgeschrieben. Die geforderten Targetanalyten und die Mindestanforderungen an die Bestimmungsgrenzen für chromatische, identifizierende Verfahren im Rahmen der Fahreignungsbegutachtung (1) sind in Tabelle oben dargestellt.
Der Fachbereich Toxikologie des LADR Zentrallabors Dr. Kramer & Kollegen ist nach DIN EN ISO/IEC 17025 für forensische Zwecke im Rahmen der Fahreignungsdiagnostik akkreditiert (D-PL-13107-01-00).
Bezeichnung | Best.-Nr. |
---|---|
Auftragsschein Analytik bei Fahreignungsdiagnostik | 111734 |
Doppelkammerbeutel für forensische Proben | 108459 |
Entnahme- und Versandmaterial-Formular (Toxikologie/Drogenanalytik) | 900026 |
Haarentnahmeset | 114238 |
Merkblatt für Patienten | 110906 |
Urinbecher mit Transfereinheit inklusive Vacuette | 262273 |
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