Information für die Zeit der Corona-Krise: Solange Sie gesund und nicht mit SARS-CoV-2 infiziert sind, kann Ihre Abstinenzkontrolle im Rahmen der MPU weiter durchgeführt werden. Für Fragen zu einer Neuanmeldung am Abstinenzprogramm stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
MPU Abstinenznachweis im Rahmen der Fahrereignungsbegutachtung
Die Durchführung eines Abstinenznachweises als Voraussetzung für eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle verlangt spezifische Anforderungen an die Qualifikation bezüglich der Probenahme für forensischtoxikologisches Untersuchungsmaterial und deren Analytik.
Im Rahmen unserer labormedizinischen Leistungen bieten wir ein umfangreiches Serviceangebot mit Informationsmaterial, Analytik sowie fachlicher Beratung.
Unser toxikologisches Labor ist nach DIN EN 17025 für forensische Zwecke akkreditiert.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei den jeweiligen Laboren.
LADR Zentrallabor Dr. Kramer & Kollegen, Geesthacht | Dr. rer. hum. biol. Lars Wilhelm T. 04152 803-0 |
LADR Laborzentrum Baden-Baden | Dr. med. Dietmar Löbel T. 07221 2117-0 |
LADR Laborzentrum Bremen | Dr. med. Ruth Hiller T. 0421 4307-300 |
LADR Laborzentrum Hannover | Wolfrum Ziegler T. 0511 90136-0 |
LADR Laborzentrum Neuruppin | Dr. med. Kurt-Herbert Jung T. 03391 3501-0 |
LADR Laborzentrum Nord, Flintbek | Dr. rer. hum. biol. Lars Wilhelm T. 04347 9080-100 |
LADR Laborzentrum Nord-West, Schüttorf | Dr. med. Andreas Herzog T. 05923 9887-100 |
LADR Laborzentrum Nord-West, Zweigpraxis Leer | Dr. med. Erich Schott T. 0491- 454590 |
LADR Laborzentrum Recklinghausen | Dr. med. Dipl. Chem. Doris Bachg T. 02361 3000-0 |
Abstinenznachweis im Rahmen einer MPU - Medizinisch-Psychologische Untersuchung
Erläuterungen zum Vertrag zur Durchführung eines Abstinenzkontrollprogramms und Belehrung zum Abstinenzverhalten:
Mit Zustandekommen des Vertragsverhältnisses erkennt die Patientin/der Patient die Regeln für das Abstinenzkontrollprogramm an und erklärt, dass sie/er über die Verhaltensregeln während des Programms belehrt wurde und diese verstanden hat. Dieses wird durch Unterschrift bestätigt. Hier ein Überblick über wichtige Verhaltensregeln und Fristen zur Fehlervermeidung. Grundlage sind die Beurteilungskriterien zur Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung.
Zeitraum des Abstinenznachweises - MPU
Der Einzelfall entscheidet über die Dauer des Abstinenzprogramms. In der Regel wird für einen Zeitraum von 6 Monaten die Beibringung von mindestens 4 unauffälligen Urintests, für einen Zeitraum von 12 Monaten von mindestens 6 unauffälligen Urintests gefordert. Die Entscheidung erfolgt durch die Begutachtungsstelle! Zeitraum und die Mindestanzahl der Urintests werden im Vertrag zwischen Klient und Institut der Probenahme festgehalten.
Einbestellung
Die Einbestellungen im Rahmen des Abstinenzkontrollprogramms erfolgen spontan und unvorhersehbar. Der Patient/die Patientin ist dafür verantwortlich, unter der im Vertrag angegebenen Telefonnummer jederzeit erreichbar zu sein. Die Benachrichtigung (nachvollziehbar dokumentiert) erfolgt per SMS. Eine Uhrzeit zur Probenahme wird vorgeschlagen, dies verkürzt die Wartezeiten. Sollte diese für die Patientin/ den Patienten unpassend sein (z. B. aufgrund von Schichtplänen), erfolgt umgehend eine Rückmeldung seitens der Patientin/des Patienten zur Klärung beim Ansprechpartner im Institut der Probenahme. Die Probenahme muss spätestens am Folgetag nach Eingang der Benachrichtigung erfolgen. Die Urinabgabe erfolgt gemäß den CTU-Kriterien unter Sicht. Nichterscheinen oder Fristversäumnis führen zum sofortigen Abbruch des Programms. Dieses kann dann jedoch im Anschluss erneut gestartet werden.
Urlaub, Krankheit und begründete Fehlzeiten
Die CTU-Kriterien zur Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung regeln die Verfügbarkeit des Klienten. Beispielsweise darf diese während eines einjährigen Programms unabhängig von der Ursache hierfür maximal 6 Wochen am Stück unterbrochen sein. Die Mitteilung über einen Urlaub/Auslandsaufenthalt etc. muss mindestens 3 Werktage vorher schriftlich im Institut der Probenahme vorliegen. In den ersten 2 Wochen des Programms darf keine längere Abwesenheit angemeldet werden. Sollte aus beruflichen Gründen für einen bestimmten Zeitraum die Verfügbarkeit unterbrochen sein, muss 3 Werktage vorher eine unterschriebene Bescheinigung des Arbeitgebers vorliegen. Ein Krankheitsfall muss am ersten Tag der Erkrankung gemeldet werden. Die Kopie der gültigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auf der auch der Tag der Krankmeldung angegeben ist, ist innerhalb von 3 Werktagen nachzureichen. Die Tage der Krankmeldung werden bei einem Programm über 12 Monate zu den maximal verfügbaren 8 Wochen der abgemeldeten Abwesenheit summiert (bei 6 Monaten Programm 4 Wochen).
Achtung: Wenn die Einbestellung erfolgt ist, kann im Nachhinein keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr nachgereicht werden!
Akute Situationen (z. B. Einweisung ins Krankenhaus) bilden eine Ausnahme. Sollte dieser Fall eintreten, ist eine Bestätigung der Klinik für das Institut der Probenahme nachzureichen, dass die Patientin/der Patient am Tag der Einbestellung nicht im Stande war, zur Urinabgabe zu erscheinen.
Abbruch
Positive Tests führen zum sofortigen Abbruch des Programms. Des Weiteren erfolgt ein sofortiger Abbruch bei unentschuldigtem Fehlen zur Urinabgabe. Auch bei wiederholt begründet verschobenen Terminen wird das Programm abgebrochen, da unter diesen Umständen nicht mehr von einer ausreichend lückenlosen Alkohol- oder Drogenabstinenz über den eingangs vereinbarten Zeitraum ausgegangen werden kann.
Medikamenteneinnahme
Falls Medikamente eingenommen werden, ist dies bei der Urinabgabe mitzuteilen. Sollten Substanzen eingenommen worden sein, die den Regeln der CTU3-Kriterien unterliegen, muss noch vor der Untersuchung der Urinprobe ein ärztliches Attest vorliegen, welches den zwingend notwendigen Einsatz dieses Präparates verlangt. Andernfalls wird von willkürlicher Aufnahme dieser Substanzen ausgegangen.
Alkoholabstinenz im Alltag
Alkoholabstinenz heißt nicht nur der Verzicht auf alkoholische Getränke im eigentlichen Sinne, sondern auch der Verzicht auf alkoholhaltige Lebensmittel (z. B. Desserts, Pralinen, weinhaltige Soßen und überreifes Obst), alkoholhaltige Mundhygienemittel oder andere Kosmetikartikel sowie alkoholhaltige Medikamente. Hierzu zählen ebenfalls die frei verkäuflichen pflanzlichen Arzneimittel auf Alkoholbasis. „Alkoholfreies“ Bier (auch alkoholfreier Sekt oder Wein) und länger geöffnete, vor allem naturtrübe Fruchtsäfte enthalten geringe Mengen Alkohol, die zum Nachweis von ETG im Urin führen können. Der häufige Gebrauch von ethanolhaltigem Händedesinfektionsmittel kann ebenfalls zu positiven Tests führen, weshalb dieser vermieden werden sollte.
Drogenabstinenz im Alltag
Jeglicher Konsum von Nahrungsmitteln, die Mohnsamen enthalten, kann zu einem positiven Opiattest der abgegebenen Urinprobe führen. Gleichfalls kann ein Konsum von Hanfprodukten positive Ergebnisse in Cannabistests verursachen. Daher sollte die Aufnahme solcher Produkte ebenfalls vermieden werden. Der Aufenthalt in Räumlichkeiten, in denen Cannabis geraucht wird, sollte unbedingt vermieden werden, da das Einatmen cannabishaltiger Umgebungsluft ebenfalls zu einem positiven Cannabisresultat führen kann.
Änderung von Daten
Sollten sich Daten der Patientin/des Patienten ändern, die im Vertrag festgehalten wurden (insbesondere die Telefonnummer für die Einbestellung), ist dies umgehend schriftlich bekannt zu geben.
Urinprobe und Urinabgabe bei der MPU
Zu jedem Termin ist derjenige Ausweis mitzubringen, dessen Nummer bei Vertragsabschluss notiert wurde. Bei jeder Urinabgabe wird ein Entnahmeprotokoll geführt, das durch Unterschrift der Patientin/des Patienten bestätigt wird. Die Blase sollte nicht direkt vor dem Termin entleert werden. Auch sollten vor der Urinabgabe nicht große Mengen an Flüssigkeit aufgenommen werden, um den Urin nicht stark zu verdünnen. Im untersuchenden Labor wird auch die sogenannte Kreatininkonzentration des abgegebenen Urins ermittelt. Sollte diese unterhalb von 20 mg/dl liegen, ist der Urin zu stark verdünnt. Dies kann zur Nichtanerkennung der Probe bei der Begutachtungsstelle führen. Sollte eine solche geringe Kreatininkonzentration festgestellt werden, kann einmalig im Verlauf des Abstinenzprogramms eine zusätzliche Probenahme zu einem weiteren, unvorhersehbaren Termin erfolgen.
-
Ansprechpartner
-
Downloads
-
Seminare