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Manche Krebserkrankungen, z. B. Brustkrebs, treten in bestimmten Familien besonders häufig auf. Inzwischen sind Erbanlagen bekannt, die von Generation zu Generation weitergegeben werden können und ein besonderes Risiko bedeuten, an Krebs zu erkranken.
1990 und 1995 wurden die beiden wichtigsten "Brustkrebsgene" entdeckt. Seitdem haben Familien, in denen Brustkrebs besonders häufig auftritt, die Möglichkeit, untersuchen zu lassen, ob sie betroffen sind.
Da Brustkrebs auch ohne besonderes genetisches Risiko in unserer Bevölkerung nicht selten ist, haben viele Frauen Verwandte, die erkrankt sind. Dies führt dazu, dass deutlich mehr Frauen sich mit der Frage "Sind wir eine Krebsfamilie?" beschäftigen, als tatsächlich in einer besonderen Risikosituation sind.
Die genetische Beratung ist ein Gespräch zwischen Ratsuchenden und der beratenden Fachärztin für Humangenetik. Die Ärztin ermittelt durch gezieltes Nachfragen, ob überhaupt eine spezielle Risikosituation besteht und stellt den individuellen Sachverhalt für die Ratsuchenden verständlich dar.
Es ist Aufgabe der humangenetischen Beratung, die Ratsuchenden so zu informieren, dass ihnen eine eigenverantwortliche Entscheidung zur genetischen Untersuchung möglich ist.
Die humangenetische Beratung soll den Ratsuchenden und ihren Familien helfen,
Nach einer humangenetischen Beratung über genetische Diagnostik sollten die Ratsuchenden folgende Fragen für sich beantworten können:
Medizinisch-genetische Diagnosemaßnahmen werden selbstverständlich nur nach aktiver Entscheidung der zu untersuchenden Personen durchgeführt.
Bei Erkrankten ("Index-Patient") sind die Kriterien definiert:
Familienkonstellationen, bei denen in der deutschen Bevölkerung eine Mutation im BRCA-1- oder BRCA-2-Gen mit einer Wahrscheinlichkeit von mindestens 10 % zu erwarten ist:
Die humangenetische Beratung soll "Hilfe zur Selbsthilfe" sein und die Ratsuchenden bei ihrer Entscheidungsfindung im Hinblick auf ihre Lebensplanung unterstützen.
Trägerinnen einer Mutation in einem der wichtigen „Brustkrebsgene“ wird ab dem 25. Lebensjahr (bzw. 5 Jahre vor dem frühesten Erkrankungsalter in der Familie) zu intensivierten Früherkennungsuntersuchungen geraten. Diese umfassen eine halbjährliche ärztliche Tastuntersuchung, eine jährliche MRT-Untersuchung (bis zum 69. Lebensjahr), eine halbjährliche Ultraschallunerscuhung (bis zum 69. Lebensjahr) sowie ab dem 40. Lebensjahr alle 1-2 Jahre eine Mammographie.
Von besonderer Bedeutung sind in der genetischen Fragen im Zusammenhang mit der möglichen Vererbung der verantwortlichen Mutation z.B. an Töchter.