Drogenanalyse aus Urin

Das Drogenscreening im Urin erfolgt in drei Schritten. Zunächst wird die Urinprobe auf Probenmanipulation untersucht. Anschließend werden hinweisgebende Untersuchung durchgeführt, das so genannte Screening. Diese Untersuchung erfolgt mittels Enzymimmunoassay (EIA) oder chromatographisch.

Im Falle eines positiven Screeningtests wird eine Bestätigungsanalyse mit einer zweiten, unabhängigen Methode durchgeführt, um das Ergebnis der hinweisgebenden Untersuchung zu bestätigen und zu differenzieren und so die Gefahr falsch positiver Befunde weitestgehend auszuschließen. 

Probenmanipulation

Ein wichtiger Aspekt in der toxikologischen Analytik ist die Integrität des Probenmaterials. Dabei kommt der Aufdeckung von Probenmanipulationen (z.B. Zugabe exogener Substanzen, Aufnahme hoher Flüssigkeitsmengen) großer Bedeutung zu. Aus diesem Grund werden auf dem Befund bei Verdacht gezielte Parameter, die eine Verfälschung der Urinprobe anzeigen können, angegeben: 

  • Kreatinin 
  • pH-Wert 
  • spezifische Dichte
  • Nitrit, Chromate, Bleichmittel 
  • Enzymreaktion 
  • Geruch, Färbung Glutaraldehyd etc. 

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Screening mittels Enzymimmunoassays

Die wichtigsten Drogen und Medikamente können schnell und mit hoher Empfindlichkeit mittels Enzymimmunoassays (EIA) in Urinproben nachgewiesen werden. Im Vergleich mit Teststreifen sind Enzymimmunoassays um den Faktor 2 - 6 (je nach Parameter) empfindlicher.

Ablesefehler - bei Teststreifen eine häufige Fehlerquelle bei schwach positiven Befunden - sind bei der automatisierten photometrischen Messung ausgeschlossen. Im Gegensatz zu Teststreifen liefern Enzymimmunoassays semiquantitative Ergebnisse und unterliegen im Labor einer ständigen Qualitätskontrolle. 

Chromatographisches Screening

Im chromatographischen Screening mittels hochauflösender Flüssigchromatographie (HPLC) können viele Drogen und Medikamente in toxisch und therapeutisch relevanten Konzentrationen in Urinproben nachgewiesen werden. Mit dieser Technik lassen sich schnell und kostengünstig mehrere hundert Substanzen nachweisen. Die Suche mittels HPLC ist eine gute Ergänzung zu den Enzymimmunoassays, die nur ein definiertes Substanzspektrum abdecken.

Einige der im HPLC-Screening detektierbaren Substanzen sind für den Nachweis eines Beikonsums von Bedeutung, da sie beispielsweise den Metabolismus des Methadons beeinflussen können.

Systemisches toxikologisches Screening

Ein systemisches toxikologisches Screening mittels speziellen Methode auf der Liquidchromatographie/Massenspektrometrie (LC/MS) deckt ein breiteres Substanzspektrum bei höherer Empfindlichkeit ab. An Hand eines Vergleichs der Massenspektren mit Bibliothekseinträgen wird dazu eine hohe Selektivität erzielt.

Weitere Fragestellungen sollten gezielt auf dem Anforderungsschein vermerkt werden. Hier wären vor allen zu nennen:

  • Opioide (Buprenorphin, Tramadol, Fentanyl etc.) 
  • Z-Drugs (Zopiclon, Zolpidem)
  • Designer Stimulanzien (Ritalin, XTC, Cathinone etc)
  • synthetische Cannabinoide 
  • LSD 
  • pflanzliche Drogen (Psylocin, Scopolamin)
  • GHB (Liquid Extasy)
  • Pregabalin/Gabapentin
  • Antidepressiva

Bestätigungsanalysen / Differenzierung

Fachgesellschaften und Testhersteller empfehlen, positive Ergebnisse hinweisgebender immunchemischer Methoden mit einer zweiten unabhängigen Methode zu bestätigen und zu differenzieren, um unerwünschte Kreuzreaktionen auszuschließen. Insbesondere sollten Befunde, aus denen soziale oder juristische Konsequenzen resultieren, durch eine entsprechende Analytik abgesichert werden.

Bei Gruppentests auf Opiate, Benzodiazepine oder Amphetamine kann nur anhand der Differenzierung unterschieden werden, ob z.B. der positive Opiat-Befund auf einen Heroinmissbrauch oder eine Codeineinnahme zurückzuführen ist. Die Benzodiazepine können nach Differenzierung semiquantitativ als Einzelanalyt bestimmt werden. So kann zwischen einer Flunitrazepam- und einer Diazepameinnahme unterschieden werden.

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