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Die sichere Zuordnung von Proben ist eine Grundvorausetzung für chemisch-toxikologische Untersuchungen auf Alkohol, Drogen, Medikamente usw. bei Führerscheinwiederbewerbern, im Strafvollzug und in der Substitutionstherapie.
Nur so können die Richtigkeit der Analysenergebnisse sichergestellt und falsch negative Befunde, etwa durch Abgabe von Fremdurin, ausgeschlossen werden.
Nur so können die Richtigkeit der Analysenergebnisse sichergestellt und falsch negative Befunde, etwa durch Abgabe von Fremdurin, ausgeschlossen werden.
Die qualitative Bestimmung von Betäubungsmitteln und Pharmaka erfolgt häufig anhand von Urinproben. Diese bieten für chemischtoxikologische Untersuchungen Vorteile gegenüber anderen Probenmaterialien, zumal eine venöse Blutentnahme bei Substitutionspatienten häufig schwierig ist.
Urinproben ermöglichen eine nicht-invasive Probennahme. Aufgrund der renalen Filtration ist die Konzentration der Analyten relativ hoch und die Nachweisdauer entsprechend lang. Limitierend ist jedoch, dass die Proben unter Aufsicht abgegeben werden müssen, um eine Probenmanipulation durch den Patienten auszuschließen.
Manipulationen durch Versetzen der Urinproben mit Wasser, Säften oder Chemikalien sowie die Verdünnung durch Fremdurin oder der komplette Probenaustausch sind bekannt und treten bei ca. 2 % der Proben aus der Routine auf. Aus diesem Grund werden die Proben im Labor auf etwaige Hinweise auf eine Manipulation untersucht. Ein Austausch der Probe durch Fremdurin ist allerdings nur schwer nachweisbar.
Das von LADR eingesetzte Identifikationssystem für toxikologische Proben (Tox-ID) gewährleistet eine sichere Zuordnung der Urinprobe zu dem Patienten anhand des molekularbiologischen DNA-Vergleichs.
Hierzu wird die DNA der Zellen in der Urinprobe analysiert und mit derjenigen eines Wangenabstrichs des Probanden verglichen. So kann mit hoher Selektivität nachgewiesen werden, ob beide von einer oder von verschiedenen Personen stammen.
Denken Sie deshalb bitte daran, bei der erstmaligen Urin-Probennahme immer auch einen Wangenabstrich, Kapillarblut, Speichel oder EDTA-Blut als Referenzprobe mit einzuschicken!
Diese Proben dienen auch bei späteren Kontrolluntersuchungen zum Nachweis der Übereinstimmung von Probe und Proband.
Das seit März 2021 bei LADR eingesetzte PCR-Kit ermöglicht die gleichzeitige Amplifikation zweier polymorpher STR-Loci sowie des geschlechtsspezifischen Amelogenins. Das Test-Kit enthält optimierte Primer und Reagenzien sowie eine interne PCR-Kontrolle, die Informationen über möglicherweise vorhandene PCR-Inhibitoren und die Effizienz der PCR liefert. Damit eignet sich das Verfahren auch für DNA-Proben mit geringer Kopienzahl und verminderter Qualität. Und so können durch die optimierte Methode sogar Proben analysiert werden, bei denen mit dem alten System keine oder zu wenig DNA amplifiziert werden konnte.
Die Einverständniserklärung Voraussetzung für die Untersuchung ist das Einverständnis des Patienten. Dieses kann über die Formulare „Forensischer Wangenabstrich“ und „Einwilligung Tox-ID“ dokumentiert werden (Best.-Nr. siehe unten). Alternativ kann der Patient im Rahmen eines Behandlungsvertrags mit dem behandelnden Arzt in die Durchführung der Analyse einwilligen.
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Bezeichnung | Best.-Nr. | VE |
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Forensischer Wangenabstrich | 105408 | 1x1 |
Einwilligung Tox-ID | 111047 | 1x1 |