Hexahydrocannabinol HHC im Labor nachweisbar

In Österreich sind Handel und Herstellung von Hexahydrocannabinol (HHC) seit März 2023 verboten. Eine entsprechende Anpassung der Gesetzgebung ist auch in Deutschland zu erwarten. Der Konsum von HHC lässt sich bereits im Labor nachweisen.

HHC ist einer von hunderten Wirkstoffen, die in der Cannabispflanze gebildet werden. Er unterscheidet sich lediglich durch eine fehlende Doppelbindung zwischen zwei C-Atomen vom Hauptwirkstoff delta9-Tetrahydrocannabinol (THC). Der HHC-Gehalt in der Hanfpflanze ist im Vergleich THC-Gehalt sehr gering. Zurzeit wird HHC nicht durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verboten.

Auch das hierfür extra eingeführte „Neue psychotrope Stoffe Gesetzt“ (NPSG) greift nicht wirklich, da der Wirkstoff nur halbsynthetisch aus THC hergestellt wird. So geben es zumindest die Anbieter‘*innen an. Kontrollieren kann das bisher niemand, zumal die Synthese in Deutschland nicht legal erfolgen darf. Die Bindung an den Cannabinoidrezeptoren ist etwas schwächer als die vom THC. Somit ist auch von einer etwas geringeren pharmakologischen Potenz auszugehen.

HHC ist nachweisbar

Der Wirkstoff HHC wird ähnlich wie das THC zu einem Carbonsäuremetaboliten abgebaut. Es liegen jedoch nur wenige Daten zur Pharmakologie im Menschen vor. Konsumenten, die nun glauben, dass sie unentdeckt blieben, täuschen sich jedoch: HHC und seine Metaboliten weisen in immunchemischen Methoden eine relativ gut sichtbare Kreuzreaktivität auf.

Auch in chromatographischen Methoden lässt sich ein HHC-Konsum recht gut nachweisen. Hier müssen jedoch spezielle Methoden eingesetzt werden, die von den Laborzentren im LADR Der Laborverbund Dr. Kramer & Kollegen angeboten werden.

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