Worm M et al. Update Leitlinie zum Management IgE-vermittelter Nahrungsmittelallergien. S2k-Leitlinie der DGAKI. Allergologie 2021; 44(7): 488–541. DOI 10.5414/ALX02257. AWMF-Register Nr. 061-031

IgE-vermittelte Nahrungsmittelallergien

lich zu Epidemiologie, Diagnostik, Therapie und Verlauf Stellung genommen. Ein wichtiger Baustein der Diagnostik ist die serologische Bestimmung von spezifischen IgE-Antikörpern im Labor.

IgE-vermittelte Nahrungsmittelallergien sind in der Bevölkerung weit verbreitet. Durch Provokation bestätigte Allergien treten bei Kindern mit einer Prävalenz von 4,2% tendenziell häufiger auf als bei Erwachsenen (3,7%). Neuere Daten der Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DGES, 2008–2012) ermittelten eine Lebenszeitprävalenz der Nahrungsmittelallergie von 4,7% für die Gesamtkohorte der Erwachsenen. Handelt es sich bei Kindern meist um primäre Allergien, sind bei Erwachsenen in der Regel sekundäre Nahrungsmittelallergien in Folge von Kreuzreaktionen aufgrund bereits bestehender Allergien wie einer Pollenallergie zu finden. Der Entstehungsweg sowie das auslösende Allergen beeinflussen Therapie und Prognose.

Klinik und Symptomatik

Die Symptome sind selten spezifisch und können unterschiedliche Organsysteme betreffen (Abb. 1) – in Abhängigkeit von Aufnahmemenge, der Häufigkeit, aber auch der Lokalisation der Exposition. So kann Hautkontakt eine Urtikaria auslösen, das Bäckerasthma wird beispielsweise durch Inhalation verursacht, und der Verzehr des Allergens führt oftmals zu Haut- und Schleimhautreaktionen wie Rötungen, Schwellungen und Juckreiz.

Abb. 1: Mögliche Symptome einer Nahrungsmittelallergie

Gastrointestinale Symptome können je nach Resorptions- und Reaktionsort im Gastrointestinaltrakt sowohl rasch (oberer GIT) als auch mit mehrstündiger Verzögerung (mittlerer und unterer GIT) auftreten.

Ein Ernährungs-und-Symptomtagebuch kann insbesondere bei chronischen Beschwerden hilfreich zur Identifizierung allergieauslösender Nahrungsmittel sein. Neben der Aufnahme von Speisen und auftretenden Beschwerden sollten dort auch verstärkend wirkende Faktoren wie Medikamente und körperliche Anstrengungen mit aufgezeichnet werden.

Diagnostisches Vorgehen

Hauttestung und serologische IgE-Diagnostik 

Bestätigt wird der anamnestische Verdacht auf eine Nahrungsmittelallergie in der Praxis meist zunächst mit dem Prick-Test, der durch spezifische IgE-Testungen ergänzt bzw. bei Kontraindikationen für eine Hauttestung auch ersetzt werden kann, da die qualitativen Aussagen grundsätzlich gleichwertig sind. Beispielsweise ist bei kleinen Kindern, Hautveränderungen im Testareal, Einnahme von Antihistaminika oder bereits stattgefundenen schweren anaphylaktischen Reaktionen die primäre Testung auf IgE-Antikörper vorzuziehen. Übereinstimmende Ergebnisse beider Testsysteme erhöhen die diagnostische Treffsicherheit. Bei diskrepanten Ergebnissen ist aufgrund der unterschiedlichen Sensitivität der Tests eher von einem richtig positiven Ergebnis auszugehen.

Abb. 2: Nahrungsmittelallergene als Auslöser in verschiedenen Altersgruppen

Spezifische IgE-Testung

Bei der spezifischen IgE-Testung besteht zum einen die Möglichkeit, zunächst einen Panel-Test durchzuführen, der eine Kombination häufig vorkommender Nahrungsmittelallergene enthält – z.B. Erdnuss, Fisch, Hühnereiweiß, Kuhmilch­eiweiß, Soja und Weizen. So können mit nur einem Test bereits verschiedene Sensibilisierungen aufgedeckt bzw. ausgeschlossen werden. Im positiven Fall muss anschließend eine Aufschlüsselung in die enthaltenen Einzelallergene erfolgen.

Alternativ, z.B. bei anamnestisch bereits eingegrenztem Verdacht, lässt sich mit der konventionellen IgE-Diagnostik gleich gezielt auf bestimmte Allergenextrakte, wie z.B. Erdnuss (f13) oder Haselnuss (f17), testen. Grundsätzlich empfiehlt es sich bei der spezifischen IgE-Testung, immer auch das Gesamt-IgE als Bezugsgröße parallel mitzubestimmen. Bei niedrigen Gesamt-IgE-Werten fallen auch geringe spezifische IgE-Werte schon ins Gewicht. Dagegen liegt bei sehr hohen Gesamt-IgE-Werten oft eine Vielzahl von Sensibilisierungen vor, die nicht alle klinisch bedeutsam sind.
on unterschiedlicher klinischer Relevanz sind. So können beispielsweise im Bereich der Nussallergien Vorhersagen bezüglich der Schwere der Reaktion gemacht werden.

Abb. 3: Unterschiedliche Allergen-Zusammensetzungen in Tests für konventionelle Diagnostik (A) im Vergleich zu Tests für rekombinante Allergiediagnostik (B)

Komponentenbasierte Allergiediagnostik

Wird eine Sensibilisierung nachgewiesen, kann eine weiterführende komponentenbasierte Diagnostik mit rekombinanten Allergenkomponenten sinnvoll sein. Nahrungsmittel bestehen aus einer Vielzahl von potentiell allergieauslösenden Proteinen, die jedoch von unterschiedlicher klinischer Relevanz sind. Sensibilisierungen gegen bestimmte Allergenkomponenten können mit systemischen allergischen Reaktionen assoziiert sein – so können beispielsweise im Bereich der Nussallergien Vorhersagen bezüglich der Schwere der Reaktion gemacht werden. Der Schweregrad einer klinischen Reaktion sollte jedoch nicht anhand des quantitativen Testergebnisses, sondern auf Basis der Anamnese und/oder einer kontrollierten Provokationstestung bestimmt werden.

In einigen Fällen kann die Sensibilisierung überhaupt erst durch die komponentenbasierte Diagnostik nachgewiesen werden. So fällt die Testung auf Sojabohne trotz schwerer Reaktionen bei vielen Patienten sowohl im Prick-Test als auch in der IgE-Testung (f14) negativ aus, da das verantwortliche Allergen Gly m 4 im Extrakt unterrepräsentiert ist.

Als Grundregeln für die Bewertung der Befunde lassen sich zusammenfassen: Der fehlende Nachweis einer Sensibilisierung macht eine Nahrungsmittelallergie unwahrscheinlich. Positive Ergebnisse müssen jedoch immer anhand der Anamnese auf klinische Relevanz geprüft werden, da nur etwa die Hälfte der in der Bevölkerung nachweisbaren Sensibilisierungen klinisch einer Allergie entspricht. In unklaren Fällen kann es sinnvoll sein, zunächst das verdächtige Lebensmittel zu meiden und die Ernährung sowie die auftretenden Symptome zu dokumentieren.

Steht die Diagnose einer Nahrungsmittelallergie fest, ist langfristig die Karenz des verantwortlichen Nahrungsmittels notwendig. Bei pollen­assoziierten (sekundären) Nahrungsmittel­allergien kann eine Allergen-Immuntherapie (AIT) gegen das auslösende Pollenallergen erwogen werden, da diese sich positiv auf die kreuzreaktiven Nahrungsmittelsymptome auswirken kann.

Eine regelmäßige Überwachung von Karenzmaßnahmen ist empfohlen, da sich in Abhängigkeit vom Alter und vom Nahrungsmittel sowohl bei primären als auch bei sekundären Allergien mehr oder minder häufig eine Toleranz entwickelt. So ist beispielsweise im Falle einer Kuhmilchallergie bei kleinen Kindern, die eine gute Prognose hinsichtlich einer spontanen Toleranzentwicklung aufweist, eine Reevaluation alle 6 bis 12 Monaten empfohlen. Auch ein Abfall der spezifischen IgE-Antikörper gegen ein Nahrungsmittel kann auf eine Toleranzentwicklung hinweisen.

Differenzialdiagnosen

Wenn sich der Verdacht auf eine IgE-vermittelte Nahrungsmittelallergie nicht bestätigt, kommen differentialdiagnostisch neben Infektionen, chronisch-entzündlichen Erkrankungen, Malabsorptionsstörungen auch nicht-IgE-vermittelte gastrointestinale Unverträglichkeiten in Frage, die ähnliche Symptome verursachen können.
 

Abrechnungen

Parameter Probenmaterial EBM GOÄ*
    Ziffer € Ziffer € (1,15-fach)
Gesamt-IgE 2 ml Serum oder Plasma
(EDTA, Heparin)
32426 4,23 € 3572 16,76 €
je spezifisches IgE 32427 7,10 € 3891 16,76 €

* Hinweis auf Höchstwert: bis zu zehn Einzelallergene, je Allergen € 16,76 (1,15-fach)

Wichtig!

Bitte beachten Sie, dass bei allergischen Erkrankungen bei Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr die Kennnummer 32009 wegen des Wirtschaftlichkeitsbonus gesetzt werden kann. Damit erreichen Sie, dass die Gebührenordnungspositionen 32380, 32426 und 32427 nicht zur Berechnung Ihres praxisindividuellen Laborfallwertes herangezogen werden.

Höchstwertregelung spezifisches IgE

Der Höchstwert für die Untersuchungen der Gebührenordnungspositionen 32426 (Quantitative Bestimmung von Gesamt-IgE) und 32427 beträgt im Behandlungsfall 65,– €. Der Höchstwert für die Untersuchungen der Gebührenordnungspositionen 32426 und 32427 beträgt in begründeten Einzelfällen bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr im Behandlungsfall 111,–€.

Nach den Beschlüssen auf Bundesebene setzt die Erbringung und/oder Auftragserteilung zur Durchführung von Laborleistungen nach den Nrn. 32426 und 32427 (s. Abschnitt 32.3.5 EBM) grundsätzlich das Vorliegen der Ergebnisse vorangegangener Haut- und/oder Provokationstests voraus, ausgenommen bei Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.

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