Aktuelle Informationen zum Coronavirus SARS-CoV-2

Anforderungsscheine OEGD und Muster 10C ab dem 01. März 2023 nicht mehr gültig

Ab dem 1. März 2023 übernimmt der Bund keine Kosten mehr für präventive Tests, die bis dahin nach der Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums möglich waren. Mit der Einstellung der Finanzierung der Corona-Tests bei asymptomatischen Personen dürfen der Anforderungsschein OEGD und der Schein Muster 10C ab dem 01.03.2023 nicht mehr verwendet werden. Für die Labordiagnostik bei symptomatischen Patient*innen (kurative SARS-CoV-2-PCR) muss im kassenärztlichen Bereich daher jetzt ebenfalls der klassische Schein Muster 10 benutzt werden.

Lesen Sie dazu auch die Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Auch nach dem Auslaufen der Coronavirus-Testverordnung ist die SARS-CoV-2-PCR bei Patient*innen mit Symptomen weiterhin Kassenleistung. Eine Untersuchung auf SARS-CoV-2 ist auch bei symptomatischen Patient*innen, die privat versichert sind, weiterhin möglich. Zudem ist in seltenen Ausnahmefällen eine Untersuchung auf SARS-CoV-2 bei Patient*innen ohne Symptome als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) vorstellbar.

Erfahren Sie mehr zur Labor-Abrechnung SARS-CoV-2 bei GKV- und Nicht-GKV-Versicherten mit COVID-19-Symtomen.

Achtung, die LADR Labore sind keine Corona Test- und Impfzentren. 

Für Adressen und Termine imformieren Sie sich bitte auf der jeweiligen offiziellen Homepage Ihre Bundeslandes.

■ 05.03.2021

Neue Entwicklungen in der Antikörper-Diagnostik von SARS-CoV-2

Wann können Antikörper gegen das Coronavirus nachgewiesen werden? Inwiefern lässt sich durch einen Antikörper-Test rückblickend auch der Infektionszeitpunkt bestimmen? Können Antikörper gegen die Rezeptorbindungsdomäne des Spike-Proteins (S1) quantitativ bestimmt werden? Seit Beginn der Corona-Pandemie sind viele tausend Testungen auf SARS-CoV-2-Antikörper gelaufen – und viele Fragen aufgetreten. Über die Erfahrungen und neue Entwicklungen im LADR Zentrallabor berichten wir in unserem neuen „LADR informiert – Antikörper-Diagnostik“.

Coronavirus SARS-CoV-2 Aktuelle Informationen

■ 25.01.2021

Wie aussagekräftig ist der Ct-Wert?

Sag mir deinen Ct-Wert* und ich sage dir, wie ansteckend du bist? Wenn es nur so einfach wäre. Die verbreitete Annahme, je höher der Ct-Wert, desto geringer die Viruslast des Probanden und folglich dessen Kontagiosität, ist so nicht haltbar. 
Zwar korreliert der Ct-Wert grundsätzlich mit der Viruskonzentration im Untersuchungsmaterial. Doch es gibt eine Reihe von Variablen – in der Präanalytik und bei der Analyse im Labor – die den Ct-Wert und seine Aussagekraft entscheidend beeinflussen können.

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■ 25.01.2021

LADR Facharztlabore fahnden nach Virusmutationen in allen SARS-CoV-2-PCR-positiven Proben

Nach bisherigem Stand der Wissenschaft stellt die Mutation N501Y des Coronavirus derzeit eine ernstzunehmende Bedrohung für eine zunehmende Ausbreitung von Covid-19-Fällen in Europa und damit in Deutschland dar. Die Labore im LADR Laborverbund werden daher nicht nur die im Rahmen der Coronavirus-Surveillanceverordnung (CorSurV) vorgesehene Sequenzierung von 5% der SARS-CoV-2-PCR-positiven Proben umsetzen, sondern ab dem 25.01.2021 in einer breit angelegten Initiative alle PCR-positiven Proben auf die Mutation N501Y (B.1.1.7) mittels spezifischer PCR-Verfahren screenen. Die Analyse erfolgt taggleich zusammengefasst für alle LADR Facharztlabore im LADR Zentrallabor bzw. LADR Laborzentrum Nord-West.

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■ 04.11.2020

KV bittet alle Praxen um Priorisierung von Covid-PCR-Testungen

Mit Blick auf die aktuell 100-prozentige Auslastung aller Labore bundesweit bei PCR-Testungen bittet die KVSH im Einvernehmen mit dem Sozialministerium Schleswig-Holstein alle Praxen um eine Priorisierung von Corona-Abstrichen.

Sämtliche Vertragsärztinnen und Vertragsärzte wurden in einem Newsletter entsprechend informiert » Newsletter Download.

Der KVSH zufolge sollen derzeit nur bei Personen Abstriche vorgenommen werden, die eindeutig der Priorität 1 oder 2 (von 5) gemäß der Nationalen Teststrategie zuzuordnen sind. Demnach sind zunächst Proben eindeutig symptomatischer Patient*innen priorisiert abzunehmen. Die weitere Priorisierung umfasst erst in Stufe 2 Proben von Kontaktpersonen der Kategorie 1, Proben zur Abklärung von Ausbruchssituationen sowie Proben von medizinischem Personal und Risikogruppen. 

Bei aktuell steigenden Infektionszahlen führt die große Menge an nicht zwingend medizinisch indizierten PCR-Untersuchungen auf SARS-CoV-2 zu einer Überlastung aller medizinischen Labore in Deutschland. Es ist daher unbedingt nötig, dass die Praxen durch eine Priorisierung bei der Indikation der Abstrichentnahme ihrerseits unterstützen.

Das RKI hat dazu einen übersichtlichen Leitfaden mit Testkriterien zum Download erstellt: » hier Downloaden
 

■ 20.10.2020

SARS-CoV-2-Antigen-Schnellteste abrechnungsfähig

Seit dem 15. Oktober 2020 ist der Einsatz von Antigen-Testen zum Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion unter bestimmten Gegebenheiten abrechnungsfähig. Wann der Einsatz von Antigen-Testen empfohlen ist, kann einer Übersicht des RKI entnommen werden (Nationale Teststrategie des RKI). Die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist im Rahmen einer Rechtsverordnung geregelt. Dafür ist es erforderlich, dass der verwendete Antigen-Test auf einer Liste des BfarM verzeichnet ist, die ständig aktualisiert wird.

BfArM Antigentest auf SARS-CoV-2

Sobald Antigen-Teste zum Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion in den Laboren im LADR Laborverbund Dr. Kramer & Kollegen routinemäßig verfügbar sind, werden wir darüber informieren.

■ 06.10.2020

Antigen-Teste für routinemäßige Laboranalytik noch nicht ausreichend verfügbar

Neben den bereits etablierten PCR-Testen zum Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion aus Rachenhinterwandabstrichen sollen künftig auch Antigen-Teste zum Einsatz kommen. Eine Abrechnungsziffer für Antigenteste, die im Labor abgearbeitet werden sollen, wurde bereits zum 01.10.2020 im EBM eingeführt. Noch können seitens der Hersteller allerdings weder ausreichend Teste noch Systeme auf dem Markt zur Verfügung gestellt werden. Die Einführung wird für die nächsten Wochen erwartet. Mehr erfahren Sie hier und in unserem LADR informiert zum Thema, siehe Download:

■ 28.09.2020

Neues „LADR informiert“ zur digitalen Abfrage von Laborergebnissen

Besonders vor dem Hintergrund der hohen Zahl an Testungen auf SARS-CoV-2 kann es die Arbeit in den Praxen erheblich erleichtern, wenn Patienten oder Probanden Laborergebnisse selbstständig digital abrufen können. Dafür bieten wir mit der App „Mein Laborergebnis“ und dem LADR Webportal www.mein-laborergebnis.de sowie mit der LADR Labor App Patienten/Probanden und Praxen verschiedene Möglichkeiten.

Mehr zu dem Thema finden Sie auf dieser Seite oder in unserem LADR informiert: