Abrechnung SARS-CoV-2-Testungen
Ab dem 1. März 2023 übernimmt der Bund keine Kosten mehr für präventive Tests, die bis dahin nach der Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums möglich waren. Mit der Einstellung der Finanzierung der Corona-Tests bei asymptomatischen Personen dürfen der Anforderungsschein OEGD und der Schein Muster 10C ab dem 01.03.2023 nicht mehr verwendet werden. Für die Labordiagnostik bei symptomatischen Patient*innen (kurative SARS-CoV-2-PCR) muss im kassenärztlichen Bereich daher jetzt auch der klassische Schein Muster 10 benutzt werden.
Lesen Sie dazu mehr in der Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Auch nach dem Auslaufen der Coronavirus-Testverordnung ist die SARS-CoV-2-PCR bei Patient*innen mit Symptomen weiterhin Kassenleistung. Eine Untersuchung auf SARS-CoV-2 ist auch bei symptomatischen Patient*innen, die privat versichert sind, weiterhin möglich. Zudem ist in seltenen Ausnahmefällen eine Untersuchung auf SARS-CoV-2 bei Patient*innen ohne Symptome als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) vorstellbar.
Labor-Abrechnung SARS-CoV-2 bei GKV- und Nicht-GKV-Versicherten mit COVID-19-Symtomen
Untersuchung | Probenmaterial | EBM | GOÄ (1,15-fach) | Laborauftrag | ||
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Ziffer | € | Ziffer | € | |||
PCR-Test | Nasopharyngealer Abstrich | 32816 | 27,30 € | 4780, 4782, 4783, 4785 | 147,46 € | Muster 10 |
Antigen-Test | Nasopharyngealer Abstrich | 32779 | 10,80 € | 4648 | 16,76 € | Muster 10 |
Antikörpertest (je Antikörper oder Testansatz) | Serum, Heparin- oder EDTA-Plasma | 32641 | 11,10 € | 4400 | 20,11 € | Muster 10 |
Weitere Informationen zum Personenkreis, empfohlenen Test, Abrechnung sowie einzusendenden Formular für die Testung auf Coronavirus SARS-CoV-2 finden Sie auf der KBV Seite unter kbv/coronavirus.