Abrechnung SARS-CoV-2-Testungen

Ab dem 1. März 2023 übernimmt der Bund keine Kosten mehr für präventive Tests, die bis dahin nach der Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums möglich waren. Mit der Einstellung der Finanzierung der Corona-Tests bei asymptomatischen Personen dürfen der Anforderungsschein OEGD und der Schein Muster 10C ab dem 01.03.2023 nicht mehr verwendet werden. Für die Labordiagnostik bei symptomatischen Patient*innen (kurative SARS-CoV-2-PCR) muss im kassenärztlichen Bereich daher jetzt auch der klassische Schein Muster 10 benutzt werden.

Lesen Sie dazu mehr in der Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Auch nach dem Auslaufen der Coronavirus-Testverordnung ist die SARS-CoV-2-PCR bei Patient*innen mit Symptomen weiterhin Kassenleistung. Eine Untersuchung auf SARS-CoV-2 ist auch bei symptomatischen Patient*innen, die privat versichert sind, weiterhin möglich. Zudem ist in seltenen Ausnahmefällen eine Untersuchung auf SARS-CoV-2 bei Patient*innen ohne Symptome als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) vorstellbar.

Labor-Abrechnung SARS-CoV-2 bei GKV- und Nicht-GKV-Versicherten mit COVID-19-Symtomen

Untersuchung Probenmaterial EBM GOÄ (1,15-fach) Laborauftrag
    Ziffer Ziffer  
PCR-Test Nasopharyngealer Abstrich 32816 27,30 € 4780,
4782,
4783,
4785

147,46 €

Muster 10
Antigen-Test
 
Nasopharyngealer Abstrich 32779 10,80 € 4648 16,76 € Muster 10
Antikörpertest
(je Antikörper oder Testansatz)
Serum, Heparin- oder EDTA-Plasma 32641 11,10 € 4400 20,11 € Muster 10

 

Weitere Informationen zum Personenkreis, empfohlenen Test, Abrechnung sowie einzusendenden Formular für die Testung auf Coronavirus SARS-CoV-2 finden Sie auf der KBV Seite unter kbv/coronavirus.