Indikation

V.a. Missbrauch/Intoxikation

Hinweis

Einige Narkoanalgetika bzw. zentralwirksame Analgetika werden vom Opiattest nicht erfasst. Der Nachweis dieser Analyte erfolgt über gezielte chromatographische Analysen, die explizit angefordert werden müssen. Dazu zählen:

Opiate: Naltrexon, Buprenorphin, Methadon,

Opioide: Dextropropoxyphen, Nefolpam, Pentazocin, Pethidin, Tilidin, Tramadol etc.

Material

Serum, Urin, Kopfhaar, Speichel, Kapillarblut, Mekonium

Hinweis zum Material:

Ausnahme: Propoxyphen, Naltrexon und Methaqualon nur aus Serum und Urin möglich.

Weitere Informationen zu Materialauswahl, Methodik und ggf. erforderlicher Bestätigungsanalytik unter:

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Im Serum sind Opiate einige Stunden bis wenige Tage nachweisbar. Die Nachweisbarkeitsdauer von Opiaten und Opioiden im Urin beträgt ca. 2 - 3 Tage, dosisabhängig auch länger. Dies gilt insbesondere für Codein und Dihydrocodein aufgrund der längeren Halbwertszeiten.

Heroin selbst ist aufgrund der kurzen Halbwertszeit weder im Urin noch im Serum nachweisbar. Allein der Nachweis des Monoacetylmorphins ist der sichere Nachweis des Heroinmissbrauchs. Codein tritt im Heroin als Begleitopiat auf.