Neuauflage der Urteilsbildung in der Fahreignungsdiagnostik

Bei Verkehrsauffälligkeiten unter Alkohol oder Drogen müssen sich Kraftfahrer*innen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen.

In den Beurteilungskriterien wird die Durchführung eines Abstinenznachweises zur Begutachtung über die Fahreignung geregelt. Seit der letzten Auflage (2013) wurden diese nun vollständig überarbeitet. Diese in der Praxis zu beachtenden Updates bieten auch neue Möglichkeiten sowie einige Erleichterungen.

Zusätzlich zum bekannten Alkoholmarker EtG (Ethylglucuronid) in Urin oder Haaren kann PEth (Phosphatidylethanol) aus Blut oder Kapillarblut als Nachweis für Alkoholkonsums ermittelt werden. Statt Mindestanforderungen an die Analytik gelten nun für alle Labore gleiche Cut-off-Werte bei der Bestimmung von Drogen und Medikamente. So können die Unterschiede zwischen den Methoden der einzelnen Labore besser ausgeglichen werden.

Die sich durch die aktualisierten Beurteilungskriterien ergebenen neuen Möglichkeiten und Erleichterungen sowie die in der Neuauflage festgelegten Bestimmungsgrenzen der Analyten finden Sie hier: