Internationaler Tag des alkoholgeschädigten Kindes

Der neunte Tag des neunten Monats, also der 9. September, ist der internationale Tag des alkoholgeschädigten Kindes:

Nach aktuellen Schätzungen werden in Deutschland mehr als 10.000 Kinder pro Jahr mit Fetalen Alkoholspektrum-Störungen (FASD, Fetal Alcohol Spectrum Disorders) geboren. Unter FASD wird eine Reihe von Folgeerscheinungen zusammengefasst, die bei Kindern auftreten können, deren Mütter während der Schwangerschaft Alkohol konsumiert haben. Diese Gesundheitsprobleme können lebenslang andauern und umfassen unter anderem Gesichtsdysmorphien wie schmale Lidspalten und flache Nasenbrücken sowie neurologische Beeinträchtigungen wie Koordinations-, Aufmerksamkeits-, Impulsivitäts- und Gedächtnisprobleme. Verhaltensauffälligkeiten, emotionale Instabilität und Schwierigkeiten in sozialen Beziehungen sind bei den Betroffenen ebenfalls verbreitet.  

Das breite Spektrum der körperlichen, geistigen und verhaltensbezogenen Beeinträchtigungen sowie die von Fall zu Fall stark variierenden Symptome machen die Diagnose komplex und schwierig. Erschwerend kommt hinzu, dass Frauen, die während der Schwangerschaft Alkohol konsumieren bzw. konsumiert haben, dies aus Scham und Stigmatisierung nicht zugeben und Informationen zurückhalten. FASD wird daher stark unterdiagnostiziert. Infolgedessen werden die betroffenen Kinder häufig nicht oder nur unzureichend behandelt. Adäquate professionelle Hilfestellungen und möglichst frühzeitige Interventionen sind jedoch unerlässlich, um die Lebensqualität und die Funktionsfähigkeit im Alltag zu verbessern.

Durch Punktnüchternheit bzw. vollständigen Verzicht auf Alkohol während der Schwangerschaft können FASD gänzlich vermieden werden. Bislang gibt es keine wissenschaftlichen Studien, die sichere Grenzwerte für die Alkoholmenge begründen könnten, die während der Schwangerschaft konsumiert werden kann, ohne das ungeborene Kind zu schädigen. Zur Feststellung eines aktuellen oder zurückliegenden Alkoholkonsums bei Schwangeren empfiehlt die S3-Leitlinie „Screening, Diagnose und Behandlung alkoholbezogener Störungen“ die Bestimmung spezifischer Alkoholmarker wie Phosphatidylethanol (PEth) im Blut.