Früherkennung des Zervix­karzinoms: Für Frauen ab 35 Jahren alle drei Jahre

Seit dem 1. Januar 2020 sieht die Richtlinie für die Früherkennung des Zervixkarzi­noms folgendes vor: Frauen ab 35 Jahren haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Ko-Testung alle drei Jahre. Die Ko-Testung beinhaltet eine zytologische Untersuchung und eine Laboruntersuchung auf humane Papillomviren (HPV). Vom 20. bis zum 34. Lebensjahr besteht zudem Anspruch auf eine jährliche zytologische Untersuchung, die als Pap-Abstrich oder Dünn­schichtzytologie (z. B. ThinPrep®) durchgeführt werden kann.

Früherkennungsprogramm des Zervixkarzinoms beinhaltet HPV-Test

Die zu 2020 eingeführten Änderungen wurden in die Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) und die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) aufgenommen. Hier ist zudem geregelt, dass die Krankenkassen Frauen mit Erreichen des 20. Lebensjahres direkt zum Früherkennungsprogramm ein­laden und sie in einem Informationsschreiben über Nutzen und Risiken aufklären. Weitere Einladungen erfolgen alle fünf Jahre bis zum 65. Lebensjahr. Das nationale Früherkennungsprogramm erhofft sich durch dieses Vorgehen ein verstärktes Interesse der Patientinnen an Vorsorgeuntersuchungen auf ein Zervixkarzinom. Ziel der Früherkennung ist eine Senkung der Neuerkrankungsrate.

Die Regelungen im Überblick:

  • Einladungsschreiben für 20–65-Jährige alle 5 Jahre
  • 20–34-Jährige: jährliche zytologische Untersuchung: Pap- oder Dünnschichtzytologie (z. B. ThinPrep®)
  • Ab 35 Jahren: alle 3 Jahre eine Ko-Testung (Zytologie + HPV-Test)

Altersabhängiger Algorithmus

Das Vorgehen bei Frauen im Alter von 20 bis einschließlich 34 Jahren ist in Tab. 1 zusammengefasst. Dieses basiert auf einem jährlichen Screening mittels Zytologie. Grundlage für die zytologische Beurteilung ist immer die Münchner Nomenklatur III mit Stand vom 1. Juli 2014. Nur bei einem zytologischen Befund der Gruppe II-p, II-g oder III D1 bei Frauen zwischen 30 und 34 Jahren ist zusätzlich ein HPV-Test vorgesehen (Tab. 1).

Basis des Primärscreenings für Frauen ab dem 35. Lebensjahr ist die Ko-Testung aus Zytologie und HPV-Test, die in Tab. 2 zusammen­gefasst ist. Die Ko-Testung erfolgt alle 3 Jahre.

Achtung!

Seit 1. Januar 2023 haben Patientinnen, die in 2020 die Ko-Testung in Anspruch genommen haben und bei denen diese unauffällig war, einen erneuten Anspruch auf diese Leistung zur Krebsfrüherkennung.

In der Übersicht der beiden Algorithmen (Tab. 1 und 2) sind Zytologiebefunde der Gruppe II-a (morphologisch unauffällige Zytologie bei auffälliger Anam­nese) nicht explizit aufgeführt. Hier bestehen in der Regel bereits zytologische Vorbefunde, sodass diese Fälle weitgehend berücksichtigt werden. Im Einzelfall kann ärztlich entschieden werden, dass ein abweichendes Vorgehen aufgrund der Anamnese medizinisch notwendig ist.

Testung auf HPV als sinnvolle Ergänzung

Eine persistierende Infektion mit onkogenen Typen des humanen Papillomavirus (HPV), den sogenannten Hochrisiko-HPV-Typen (hrHPV-Typen), gilt als Hauptrisikofaktor für die Entstehung eines invasiven Zervix­karzinoms und seiner Vorstufen. Die Typen 16 und 18 gelten hierbei als besonders relevante Typen und werden bei knapp 80 % der Zervixkarzinome gefunden. 

Die übrigen Hochrisiko-Typen finden sich dagegen seltener. Innerhalb der Familie der Papillomaviren gibt es weitere Typen, die ebenfalls anogenitale Infektionen hervorrufen, aber keine signifikante Bedeutung bei der Genese des Zervixkarzinoms haben (Niedrigrisiko-Typen). Einige HPV-Typen können jedoch Feigwarzen hervorrufen. Weitere HPV-Typen infizieren nicht die Schleimhäute, sondern die Haut. Sie sind u. a. für benigne Hautwarzen verantwortlich. 

Die meisten sexuell aktiven Frauen stecken sich im Laufe ihres Lebens mindestens einmal mit HPV an. Bei 90 % der betroffenen Frauen bleibt die Infektion jedoch unbemerkt und heilt von selbst wieder aus. So nimmt die Prävalenz einer Infektion zwischen dem 20. und 35. Lebensjahr rapide ab. Eine persistierende Infektion mit den hrHPV-Typen begünstigt dagegen die Karzinogenese. Daher ist es sinnvoll, ab einem gewissen Alter einen Abstrich nicht nur mikroskopisch, sondern auch auf HPV zu untersuchen.

Ist das Ergebnis des HPV-Tests negativ, besteht eine geringe Wahrscheinlichkeit einer zervikalen intraepithelialen Neoplasie (CIN). Beim Nachweis eines hrHPV-Typen ist die Wahrscheinlichkeit erhöht, an einer CIN 2+ zu erkranken, oder es liegt bereits eine CIN 2+ vor. 

HPV-Test muss den Richtlinien entsprechen

Für den HPV-Test fordert die oKFE-Richtlinie klare Qualitätskriterien: Die Erkennung der hrHPV-Typen 16, 18, 31, 33, 35, 39, 45, 51, 52, 56, 58, 59 und 68 werden umfasst, und in mindestens einer randomisiert kon­trollierten Studie wurde ein Nutzen im Vergleich zu einem zytologiebasierten Screening hinsichtlich der Reduktion der Inzidenz einer CIN 2+ bzw. CIN 3+ gezeigt. Im Rahmen des Screeningprogramms müssen die Ergebnisse des Tests dokumentiert werden. Die hrHPV-Typen 16 und 18 sollten hierbei möglichst getrennt ausgewiesen werden. 

Ihr LADR-Labor vor Ort bietet Ihnen einen HPV-Test an, der diese Qualitätskriterien erfüllt und zwischen den hrHPV-Typen 16, 18 und den verbleibenden Hochrisiko-Typen unterscheidet.

Abstrich in Dünnschichtzytologie-Medium reicht für Ko-Testung aus

Laut Richtlinie werden für die Zytologie sowohl der herkömmliche Pap-Abstrich (gemäß der KV-Qualitätsrichtlinien mit dem Spatel für die Portio-Oberfläche und der Bürste für den Zervixkanal) als auch die Dünnschichtzytologie (z. B. ThinPrep®) aufgeführt. Damit haben Sie, als behandelnde Ärztin oder behandelnder Arzt, beide Optionen. Die Dünnschichtzytologie bietet den Vorteil, dass für den HPV-Test kein zweiter Abstrich notwendig ist, da aus der Abstrichflüssigkeit in zwei separaten Untersuchungen Zytologie und HPV-Test durchgeführt werden können. 

Neben dem isolierten HPV-Test bieten wir Ihnen auch die komplette Ko-Testung in Kooperation mit der langjährig erfahrenen Zytologie des MVZ an der Elbe an. Sie brauchen uns z. B. nur Probenmaterial im Dünnschichtzytologie-Medium bzw. in PreservCyt® Lösung (Best.-Nr. 100745) schicken, aus der unter sterilen PCR-Bedingungen zuerst der HPV-Test und unmittelbar danach die Dünnschichtzytologie entsprechend der Richtlinie durchgeführt wird. 

Alternativ muss zum Pap-Abstrich zusätzlich von einem für die PCR geeigneten Tupfer eine HPV-PCR durchgeführt werden. Geeignet für den HPV-Test parallel zum Pap-Abstrich sind die Probenentnahme mit dem digene HC2 DNA Collection Device (Best.-Nr. 106333).

Tab. 1: Vorgehensweise bei dem jährlichen Primärscreening für Frauen zwischen 20 und 34 Jahren je nach Ergebnis der Zytologie

Primärscreening für Frauen zwischen 20–34 Jahren
Zytologie Ergebnis Vorgehen
I Jährliche Zytologie
II-p, II-g oder IIID1 20–29 Jahre: Wiederholung der Zytologie nach 6–12 Monaten:
  • mind. Pap III D2 → Abklärungskolposkopie innerhalb von 3 Monaten oder
  • nach 24 Monaten mind. Pap II-p → Abklärungskolposkopie innerhalb von 3 Monaten

30–34 Jahre: HPV-Test nach 6–12 Monaten*:

  • negativer HPV-Test → weiterhin jährliches zytologisches Screening
  • positiver HPV-Test →Abklärungskolposkopie innerhalb von 3 Monaten
III-p, III-g oder IIID2 Kolposkopie zur Abklärung innerhalb von 3 Monaten
IV oder V unverzügliche Kolposkopie zur Abklärung

Tab. 2: Vorgehensweise bei dem Primärscreening alle 3 Jahre für Frauen ab 35 Jahren je nach Ergebnis der Ko-Testung

Primärscreening für Frauen ab 35 Jahren
Ko-Testung Ergebnis Vorgehen
Zytologie HPV-Test
I, II-p, II-g negativ Ko-Testung alle 3 Jahre*
I positiv Wiederholung der Ko-Testung nach 12 Monaten**:
  • Pap I und negativer HPV-Test → weiterhin Ko-Testung alle 3 Jahre
  • mind. Pap II-p oder positiver HPV-Test → Abklärungskolposkopie innerhalb von 3 Monaten
IIID1 negativ Wiederholung der Ko-Testung nach 12 Monaten**:
  • Pap I und negativer HPV-Test → weiterhin Ko-Testung alle 3 Jahre
  • mind. Pap II-p oder positiver HPV-Test → Abklärungskolposkopie innerhalb von 3 Monaten
II-p, II-g oder IIID1 positiv Kolposkopie zur Abklärung innerhalb von 3 Monaten
III-p, III-g oder IIID2 negativ oder positiv Kolposkopie zur Abklärung innerhalb von 3 Monaten
IV oder V negativ oder positiv unverzügliche Kolposkopie zur Abklärung

*GOP 01763 (Überweisungsschein Muster 39); **GOP 01767 (Überweisungsschein Muster 39)

Abrechnung

 

Untersuchung

Parameter EBM GOÄ
Ziffer Ziffer
Ko-Testung, Primärscreening (Frauen ab 35 Jahren) HPV-Test 01763 19,31 €
168 Punkte
4780,
4783,
4785
60,33 € + 33,52 € + 20,11 € = 113,96 €
Ko-Testung, Kontrolle (Frauen ab 35 Jahren) HPV-Test 01767 19,31 €
168 Punkte
Nachweis ausschließlich von High-Risk-HPV-Typen sowie ggf. Genotypisierung HPV-Test 19328 21,60 €
188 Punkte

 

Laboranforderung Bezeichnung Best.-Nr.
Ko-Testung (Zytologie und HPV-Test) Abstrichbürste zur Entnahme endozervikaler Proben oder 100461
Cervex-Brush Abstrichbürste 101706
Isolierter HPV-Test digene HC2 DNA Collection Device 106333

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