Rötelnvirus

Diagnostik

Bereits der Krankheitsverdacht einer Rötelnerkrankung ist nach IfSG an das zuständige Gesundheitsamt zu melden!

Indikation

Symptomatik

Labor-Diagnostik

Hinweis

Schwangere

Screening im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien bei unbekanntem Impf- oder Serostatus

Serologie

Die Diagnostik sollte möglichst früh in der Schwangerschaft erfolgen.

V.a. akute Infektion
Inkubationszeit
14-21 T.

 

Kleinfleckiges makulopapulöses Exanthem, unspezif. grippale Symptome, Konjunktivitis
Komplikationen: Polyarthritis kleiner Gelenke, Bronchitis, Otitis, Enzephalitis, Myo- und Perikarditis

Serologie
PCR (Material je nach Fokus, z.B. Liquor, Abstrich, Punktat, BAL)

 

Übertragung

Das Virus wird durch Tröpfcheninfektion oder diaplazentar in der Schwangerschaft übertragen. Patienten sind eine Woche vor und bis zu eine Woche nach Auftreten des Exanthems infektiös.

Meldepflicht

  • Es besteht eine Arztmeldepflicht nach § 6 IfSG bei Verdacht, Erkrankung und Tod an Röteln sowie Rötelnembryopathie (an das zuständige Gesundheitsamt).
  • Für den indirekten oder direkten Nachweis besteht nach § 7 eine Labormeldepflicht, soweit der Nachweis auf eine akute Infektion hinweist.
  • Die nichtnamentliche Meldepflicht für konnatale Infektionen besteht nicht mehr.

Therapie

Es existiert keine spezifische Therapie.

Immunität

Eine durchgemachte Infektion hinterlässt i. d. R. eine lebenslange Immunität.

Schwangere

Gefährdet sind vor allem seronegative Schwangere (ca. 0,8 bis 3%).

Wie häufig kommt eine Infektion vor?

Das Virus kann in jeder Phase der Schwangerschaft auf das ungeborene Kind übertragen werden, das Risiko für eine Virusübertragung auf das ungeborene Kind und daraus entstehende kindliche Fehlbildungen ist aber im ersten Trimenon am höchsten (ca. 85% in den ersten 8 Schwangerschaftswochen).

Bei Auftreten eines kongenitalen Rötelnsyndroms beträgt die Gesamtletalität 15 bis 20%. In den Jahren 2001 und 2002 wurde in Deutschland je noch eine Rötelnembryopathie gemeldet.

Was kann man tun?

Umsetzung der Impfempfehlungen. Von der WHO wurde das Ziel formuliert, das kongenitale Rötelnsyndrom in Europa bis zum Jahr 2010 zu eliminieren.

Impfempfehlungen

Zur Vorbeugung der Röteln steht ein abgeschwächter Lebendimpfstoff zur Verfügung. Siehe Impfkalender STIKO

Zielgruppen der Impfung bei Personen > 18 Jahre (lt. STIKO):

  • Ungeimpfte Frauen oder Frauen mit unklarem Impfstatus im gebärfähigen Alter
  • Nur einmalig geimpfte Frauen im gebärfähigen Alter
  • Ungeimpfte Personen/ Personen mit unklarem Impfstatus in Einrichtungen wie Pädiatrie, Geburtshilfe und Schwangerenbetreuung sowie in Gemeinschaftseinrichtungen

Mehr Infos: 

LADR-Analyse
RKI-Ratgeber: Röteln
NRZ / Konsiliarlabor
Impfseiten Röteln (STIKO)
Impfstoffe (PEI)

Sie haben Fragen?
T: 04152 803-216
Fax: 04152 803-369
E-Mail: infektionen(at)ladr.de