Rötelnvirus
Diagnostik
Bereits der Krankheitsverdacht einer Rötelnerkrankung ist nach IfSG an das zuständige Gesundheitsamt zu melden!
Indikation | Symptomatik | Labor-Diagnostik | Hinweis |
Schwangere | Screening im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien bei unbekanntem Impf- oder Serostatus | Serologie | Die Diagnostik sollte möglichst früh in der Schwangerschaft erfolgen. |
V.a. akute Infektion | Kleinfleckiges makulopapulöses Exanthem, unspezif. grippale Symptome, Konjunktivitis | Serologie |
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Übertragung
Das Virus wird durch Tröpfcheninfektion oder diaplazentar in der Schwangerschaft übertragen. Patienten sind eine Woche vor und bis zu eine Woche nach Auftreten des Exanthems infektiös.
Meldepflicht
- Es besteht eine Arztmeldepflicht nach § 6 IfSG bei Verdacht, Erkrankung und Tod an Röteln sowie Rötelnembryopathie (an das zuständige Gesundheitsamt).
- Für den indirekten oder direkten Nachweis besteht nach § 7 eine Labormeldepflicht, soweit der Nachweis auf eine akute Infektion hinweist.
- Die nichtnamentliche Meldepflicht für konnatale Infektionen besteht nicht mehr.
Therapie
Es existiert keine spezifische Therapie.
Immunität
Eine durchgemachte Infektion hinterlässt i. d. R. eine lebenslange Immunität.
Schwangere
Gefährdet sind vor allem seronegative Schwangere (ca. 0,8 bis 3%).
Wie häufig kommt eine Infektion vor?
Das Virus kann in jeder Phase der Schwangerschaft auf das ungeborene Kind übertragen werden, das Risiko für eine Virusübertragung auf das ungeborene Kind und daraus entstehende kindliche Fehlbildungen ist aber im ersten Trimenon am höchsten (ca. 85% in den ersten 8 Schwangerschaftswochen).
Bei Auftreten eines kongenitalen Rötelnsyndroms beträgt die Gesamtletalität 15 bis 20%. In den Jahren 2001 und 2002 wurde in Deutschland je noch eine Rötelnembryopathie gemeldet.
Was kann man tun?
Umsetzung der Impfempfehlungen. Von der WHO wurde das Ziel formuliert, das kongenitale Rötelnsyndrom in Europa bis zum Jahr 2010 zu eliminieren.
Impfempfehlungen
Zur Vorbeugung der Röteln steht ein abgeschwächter Lebendimpfstoff zur Verfügung. Siehe Impfkalender STIKO
Zielgruppen der Impfung bei Personen > 18 Jahre (lt. STIKO):
- Ungeimpfte Frauen oder Frauen mit unklarem Impfstatus im gebärfähigen Alter
- Nur einmalig geimpfte Frauen im gebärfähigen Alter
- Ungeimpfte Personen/ Personen mit unklarem Impfstatus in Einrichtungen wie Pädiatrie, Geburtshilfe und Schwangerenbetreuung sowie in Gemeinschaftseinrichtungen