Mumps
Diagnostik
Bereits der Krankheitsverdacht einer Mumpserkrankung ist nach IfSG an das zuständige Gesundheitsamt zu melden!
Alle klinischen Manifestationen und Komplikationen können auch ohne Parotitis auftreten!
Klinik | Symptomatik | Labor-Diagnostik | Hinweis |
Überprüfung der Immunität |
| Serologie (Serum) |
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Mumps |
| Serologie | PCR ist nach EBM nicht abrechenbar! |
Seröse Mumpsmeningitis | Kann in Verbindung mit Akustikus-Neuritis und Labyrinthitis auftreten | Serologie | In 3 bis 4% der Fälle klinisch auffällig, sehr viel häufiger unbemerkt |
Komplikationen | Selten: Pankreatitis, Orchitis, Epididymitis, Oophoritis, Mastitis | PCR (Liquor) |
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Infektiosität
Infizierte sind 7 Tage vor und bis 9 Tage nach der Parotisschwellung ansteckend. Auch klinisch inapparente Infektionen sind ansteckend.
Immunität
Nach durchgemachter Erkrankung besteht i. d. R. lebenslange Immunität. Zweiterkrankungen oder Erkrankungen Geimpfter sind jedoch möglich.
Therapie
Symptomatisch (Analgetika, Antipyretika)
Impfempfehlungen
siehe Impfkalender STIKO
Postexpositionelle Impfung (Riegelungsimpfung) zur Bekämpfung von Ausbrüchen innerhalb von 3 Tagen (bis zu 5 Tagen) nach Exposition und ggf. auch später noch sinnvoll (siehe auch Links zu RKI-Ratgeber für Ärzte und Impfseiten des RKI).
Meldepflicht
- Es besteht eine Arztmeldepflicht nach § 6 IfSG bei Verdacht, Erkrankung und Tod an Mumps (an das zuständige Gesundheitsamt).
- Für den indirekten oder direkten Nachweis besteht nach § 7 eine Labormeldepflicht, soweit der Nachweis auf eine akute Infektion hinweist.
Schwangere
Erkrankung kann (insbes. im 1. Trimenon) zu Spontanaborten führen.