Masern
Diagnostik
Bereits der Krankheitsverdacht ist nach § 6 IfSG namentlich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden!
Symptomatik | Labor-Diagnostik | |
Überprüfung der Immunität |
| Serologie |
Masern | Fieber, Konjunktivitis, Schnupfen, Husten, Enanthem am Gaumen, Koplikflecken an der Mundschleimhaut, charakteristisches Masernexanthem | Serologie |
Mitigierte Masern | Abgeschwächter Verlauf (z.B. bei nicht vollständig ausgebildeter Impfimmunität und in hohem Alter bei nachlassender Immunkompetenz), bei dem das Exanthem nicht voll ausgebildet ist, erschwert die klinische Diagnose | Serologie |
Komplikationen | Meist durch bakterielle Superinfektionen |
|
Enzephalitis | 4 bis 7 Tage nach Auftreten des Exanthems: | Serologie + Liquor (PCR, Ak-Index) |
SSPE | Sehr seltene Spätkomplikation, die bei Kindern und Jugendlichen auftreten kann (sehr selten junge Erwachsene), ca. 6 bis 8 Jahre nach Masern-Erkrankung: psychische und intellektuelle Veränderungen, progredient verlaufend mit neurologischen Ausfällen, Prognose infaust, Häufigkeit 1: 100 000 | Serologie + Liquor (Ak-Index) |
Übertragung
Masern ist eine der ansteckendsten Krankheiten. Kontagiositätsindex: 100% Erkrankungswahrscheinlichkeit nach Kontakt. Die Übertragung erfolgt durch infektiöse Tröpfchen.
Die Ansteckungsfähigkeit beginnt 5 Tage vor Auftreten des Exanthems und dauert bis 4 Tage nach Auftreten des Exanthems an.
Immunität
Eine durchgemachte Erkrankung hinterlässt i.d.R. lebenslange Immunität.
Therapie
Symptomatische Therapie abhängig von der Organmanifestation.
Impfempfehlungen
Seit 1984 ist die weltweite Eradikation der Masern durch Impfprogramme ein wesentliches gesundheitspolitisches Ziel der Weltgesundheitsorganisation (WHO). In Deutschland soll dieses Ziel als „Masern-/ Mumps-/ Röteln-Programm“ mit zweimaliger Impfung aller Kinder durchgesetzt werden. Trotzdem kommt es hierzulande bei nicht geimpften Bevölkerungsgruppen -entweder durch impffeindliche Ideologien oder durch mangelhafte Anbindung an das deutsche Gesundheitssystem verursacht- zu größeren Ausbrüchen. Deutschland wurde als Ausgangspunkt solcher Epidemien mit hohem Gefährdungspotential für andere Länder mehrfach gerügt.
Siehe auch: Impfkalender STIKO
Postexpositionelle Impfung (Riegelungsimpfung):
- Bei ungeimpften immungesunden bzw. nur einmal geimpften Kontaktpersonen mit abgeschwächtem Lebendimpfstoff, möglichst innerhalb der ersten 3 Tage nach Exposition (in größeren Einrichtungen meist auch noch zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll).
- Bei immungeschwächten Patienten innerhalb von 2 bis 3 Tagen nach Kontakt mittels passiver Immunisierung möglich.
Meldepflicht
- Nach § 6 IfSG Arztmeldepflicht bei Krankheitsverdacht, Erkrankung oder Tod an Masern namentlich an das zuständige Gesundheitsamt.
- Nach § 7 IfSG Labormeldepflicht für den direkten oder indirekten Nachweis einer akuten Masernvirus-Infektion.
- Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen an das zuständige Gesunheitsamt bei Kenntnis über das Auftreten von Masern.
Immunsupprimierte
- Ein Masernexanthem tritt nicht oder nur atypisch in Erscheinung.
- Komplikationen: progrediente Riesenzellpneumonie, Masern-Einschlusskörper-Enzephalitis (MIBE).