Masern

Diagnostik

Bereits der Krankheitsverdacht ist nach § 6 IfSG namentlich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden!

 

Symptomatik

Labor-Diagnostik

Überprüfung der Immunität

 

Serologie

Masern

Fieber, Konjunktivitis, Schnupfen, Husten, Enanthem am Gaumen, Koplikflecken an der Mundschleimhaut, charakteristisches Masernexanthem

Serologie
ggf. PCR (Abstrich Mundschleimhaut oder Urin, nach EBM nicht abrechenbar!)

Mitigierte Masern

Abgeschwächter Verlauf (z.B. bei nicht vollständig ausgebildeter Impfimmunität und in hohem Alter bei nachlassender Immunkompetenz), bei dem das Exanthem nicht voll ausgebildet ist, erschwert die klinische Diagnose

Serologie
ggf. PCR (Abstrich Mundschleimhaut oder Urin, nach EBM nicht abrechenbar!)

Komplikationen

Meist durch bakterielle Superinfektionen
(Otitis media, Bronchitis, Pneumonie, Diarrhoe)

 

Enzephalitis

4 bis 7 Tage nach Auftreten des Exanthems:
Kopfschmerzen, Bewusstseinsstörungen bis zum Koma

Serologie + Liquor (PCR, Ak-Index)

SSPE

Sehr seltene Spätkomplikation, die bei Kindern und Jugendlichen auftreten kann (sehr selten junge Erwachsene), ca. 6 bis 8 Jahre nach Masern-Erkrankung: psychische und intellektuelle Veränderungen, progredient verlaufend mit neurologischen Ausfällen, Prognose infaust, Häufigkeit 1: 100 000

Serologie + Liquor (Ak-Index)

Übertragung

Masern ist eine der ansteckendsten Krankheiten. Kontagiositätsindex: 100% Erkrankungswahrscheinlichkeit nach Kontakt. Die Übertragung erfolgt durch infektiöse Tröpfchen.

Die Ansteckungsfähigkeit beginnt 5 Tage vor Auftreten des Exanthems und dauert bis 4 Tage nach Auftreten des Exanthems an.

Immunität

Eine durchgemachte Erkrankung hinterlässt i.d.R. lebenslange Immunität.

Therapie

Symptomatische Therapie abhängig von der Organmanifestation.

Impfempfehlungen

Seit 1984 ist die weltweite Eradikation der Masern durch Impfprogramme ein wesentliches gesundheitspolitisches Ziel der Weltgesundheitsorganisation (WHO). In Deutschland soll dieses Ziel als „Masern-/ Mumps-/ Röteln-Programm“ mit zweimaliger Impfung aller Kinder durchgesetzt werden. Trotzdem kommt es hierzulande bei nicht geimpften Bevölkerungsgruppen -entweder durch impffeindliche Ideologien oder durch mangelhafte Anbindung an das deutsche Gesundheitssystem verursacht- zu größeren Ausbrüchen. Deutschland wurde als Ausgangspunkt solcher Epidemien mit hohem Gefährdungspotential für andere Länder mehrfach gerügt.

Siehe auch: Impfkalender STIKO

Postexpositionelle Impfung (Riegelungsimpfung):

  • Bei ungeimpften immungesunden bzw. nur einmal geimpften Kontaktpersonen mit abgeschwächtem Lebendimpfstoff, möglichst innerhalb der ersten 3 Tage nach Exposition (in größeren Einrichtungen meist auch noch zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll).
  • Bei immungeschwächten Patienten innerhalb von 2 bis 3 Tagen nach Kontakt mittels passiver Immunisierung möglich.

Meldepflicht

  • Nach § 6 IfSG Arztmeldepflicht bei Krankheitsverdacht, Erkrankung oder Tod an Masern namentlich an das zuständige Gesundheitsamt.
  • Nach § 7 IfSG Labormeldepflicht für den direkten oder indirekten Nachweis einer akuten Masernvirus-Infektion.
  • Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen an das zuständige Gesunheitsamt bei Kenntnis über das Auftreten von Masern.

Immunsupprimierte

  • Ein Masernexanthem tritt nicht oder nur atypisch in Erscheinung.
  • Komplikationen: progrediente Riesenzellpneumonie, Masern-Einschlusskörper-Enzephalitis (MIBE).

Mehr Infos: 

LADR-Analyse 
RKI-Ratgeber: Masern
NRZ / Konsiliarlabor
Impfseiten Masern (STIKO)
Impfstoffe (PEI)

Sie haben Fragen? 
T: 04152 803-216
Fax: 04152 803-369
E-Mail: infektionen(at)ladr.de