Diphtherie
Bereits der Krankheitsverdacht ist nach § 6 IfSG namentlich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden!
Bei klinischer Verdachtsdiagnose ist eine sofortige Therapieeinleitung nötig (Antitoxingabe und Antibiotikagabe), die nicht durch Abwarten der Ergebnisse der Diagnostik verzögert werden darf.
Diagnostik
Indikation | Labor-Diagnostik | Hinweis |
Überprüfung | Antitoxin-IgG | |
V.a. Erkrankung | Direktnachweis vor Beginn | Bei klinischer Verdachtsdiagnose ist eine sofortige Therapieeinleitung nötig. (Antitoxingabe und Antibiotikagabe) die nicht durch Abwarten der |
Für weitere Infos bei V.a. Diphtherie-Erkrankung (Klinik, Therapie, etc.) siehe Links zum RKI und Konsiliarlabor.
Impfung
Siehe Impfkalender STIKO