Sars-CoV-2 (2019-nCoV)

Indikation

V.a. akute Infektion mit dem Sars-CoV-2-Coronavirus

Hinweis

Für den KV-Bereich gilt die EBM GOP 32816 (Stand: 01.02.2020),

falls RKI-Kriterien erfüllt, einen Überweisungsschein Muster 10 mitschicken!

RKI Definition einer Verdachtsdiagnose:

COVID-19: Verdachtsabklärung und Maßnahmen

Material

Bronchoalveoläre Lavage, Sputum (nach Anweisung produziert bzw. induziert), Trachealsekret

Material

Nasopharynx-Abstrich, Spülung oder –Aspirat, Oropharynx-Abstrich

Hinweis zum Material:

eSwab, dünn Best.-Nr.: 454220 oder trockene Abstrichtupfer, Best.-Nr.: 203229 – Kein Abstrichtupfer mit Gel-Medium!

Referenzbereich

negativ

Hinweis

ACHTUNG! Bei begründetem Verdacht besteht eine gesetzliche Meldepflicht nach IfSG für den behandelnden Arzt an das zuständige Gesundheitsamt. Liegt ein klinischer Verdacht vor oder wurde eine Infektion mit SARS-CoV-2 nachgewiesen, sind die Fälle mit der Ziffer 88240 zu kennzeichnen.

Offizielle Informationen des RKI zum neuen Coronavirus SARS-CoV-2

Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Informationen auf unserer Webseite.

Coronavirus SARS-CoV-2 PCR in Ihrem LADR Labor

 

Indikation

Abklärung/Nachweis einer bereits durchgemachten Infektion

Nachweis von Ak nach Impfung

Hinweis

Antikörper-Bestimmung frühestens 4 Wochen nach möglichem Kontakt sinnvoll.

Akut-Diagnostik mittels PCR durchführen!

Material

1 mL Serum

Referenzbereich

siehe Befundbericht