Respiratorische Screening-PCR

Durchgeführt an folgenden Laboren

qualitative PCR

Hinweis

Bei Verdacht auf eine Erkrankung, bei der eine gesetzliche Meldepflicht besteht, ist jeder Behandlungsfall mit der EBM-Ausnahmekennziffer 32006 zu kennzeichnen. Die Untersuchung ist dann von der Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus ausgenommen und belastet nicht das Praxisbudget.

Indikation

Nachweis bzw. Ausschluss eines respiratorischen Infektes durch Influenza A, Influenza B, RSV A/B, Parainfluenza, Coronaviren, HMPV, Rhino-/Enteroviren, Adenoviren, Bocavirus, Chlamydophila pneumoniae, Legionella pneumophila und Mycoplasma pneumoniae.

Hinweis

Bei V.a. einen bakteriellen Infekt sollte zusätzlich ein klassischer Erregernachweis mittels Kultur erfolgen.

Material

Nasen-Rachen-Abstrich. Weitere respiratorische Materialien (z.B. BAL, Sputum) sind möglich.

Hinweis zum Material:

Für die PCR sollten nur Tupfer ohne Transportgel verwendet werden. Ist zusätzlich ein kultureller Bakteriennachweis indiziert, so empfiehlt es sich, hierfür einen zusätzlichen Tupfer mit Transportgel abzunehmen.

Referenzbereich

negativ

Erhöhte Werte

Hinweis auf einen akuten oder kürzlich zurückliegenden Infekt durch den/die identifizierten Erreger.

LADR informiert Nr. 267: Respiratorische Screening-PCR