Respiratorische Screening-PCR
Durchgeführt an folgenden Laboren
qualitative PCR
Hinweis
Bei Verdacht auf eine Erkrankung, bei der eine gesetzliche Meldepflicht besteht, ist jeder Behandlungsfall mit der EBM-Ausnahmekennziffer 32006 zu kennzeichnen. Die Untersuchung ist dann von der Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus ausgenommen und belastet nicht das Praxisbudget.
Indikation
Nachweis bzw. Ausschluss eines respiratorischen Infektes durch Influenza A, Influenza B, RSV A/B, Parainfluenza, Coronaviren, HMPV, Rhino-/Enteroviren, Adenoviren, Bocavirus, Chlamydophila pneumoniae, Legionella pneumophila und Mycoplasma pneumoniae.
Hinweis
Bei V.a. einen bakteriellen Infekt sollte zusätzlich ein klassischer Erregernachweis mittels Kultur erfolgen.
Material
Nasen-Rachen-Abstrich. Weitere respiratorische Materialien (z.B. BAL, Sputum) sind möglich.
Hinweis zum Material:
Für die PCR sollten nur Tupfer ohne Transportgel verwendet werden. Ist zusätzlich ein kultureller Bakteriennachweis indiziert, so empfiehlt es sich, hierfür einen zusätzlichen Tupfer mit Transportgel abzunehmen.
Referenzbereich
negativ
Erhöhte Werte
Hinweis auf einen akuten oder kürzlich zurückliegenden Infekt durch den/die identifizierten Erreger.
LADR informiert Nr. 267: Respiratorische Screening-PCR