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Die unsichtbare Gefahr: K.-o.-Tropfen

Unter dem Sammelbegriff „K.-o.-Tropfen“ versteht man eine Gruppe von Substanzen, die Menschen wehrlos und zugleich erinnerungsunfähig machen. Die am häufigsten verwendeten und bekanntesten Wirkstoffe sind Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) und Gamma-Butyrolacton (GBL). Diese Substanzen werden auch als Liquid Ecstasy bezeichnet. Während GHB als Betäubungsmittel strengen Kontrollen unterliegt, ist GBL als industrielles Lösungsmittel leichter zugänglich. Zweifelhafte Berühmtheit haben die Substanzen als Vergewaltigungsdroge oder englisch date rape drug.

Herausstechende Eigenschaft: klare geruch- und weitestgehend geschmacklose Flüssigkeit, der Geschmack wird als leicht salzig/seifig beschrieben.

Wirkdauer: Wirkung tritt schnell ein (10 – 20 Minuten) und hält für mehrere Stunden (1,5 bis 3 Stunden) an.

Wirkung: Enger Übergang zwischen berauschender Wirkung bis zur Bewusstlosigkeit (ähnlich wie bei Alkohol). Wirkspektrum reicht von Glücksgefühlen über Entspannung, Enthemmung, intensiverer Wahrnehmung, Rededrang, leichtem Schwindel über Schläfrigkeit bis zu tiefem, komaähnlichem Schlaf oder Bewusstlosigkeit. Bei Überdosierung können auch Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerzen, Schwindelgefühle und Verwirrtheit auftreten. Weiterhin werden Atembeschwerden, Gedächtnislücken und unwillkürliche Muskelzuckungen beobachtet. Die Herzschlagfrequenz und der Blutdruck können reduziert sein.

Besonders gefährlich ist die Kombination mit anderen Wirkstoffen wie Alkohol, Opiaten oder Schlafmitteln. Atemlähmungen müssen dann intensivmedizinisch behandelt werden.

Im klassischen Drogentest wird GHB nicht erkannt. Da GHB im Körper auch natürlich vorkommt ist, eine Vergiftung mit GHB schnell nicht mehr von dem körpereigenen GHB zu unterscheiden. Im Blut liegt die Nachweisbarkeit nur bei 3 – 4 Stunden, im Urin sind es immerhin 12 Stunden.

GHB ist im Urin stabil 

„Entgegen der weitverbreiteten Annahme einer geringen Haltbarkeit weist GHB in Urinproben eine hohe Stabilität auf“, erklärt Dr. rer. hum. biol. Lars Wilhelm, Leiter der Toxikologie. Besteht der Verdacht auf eine Verabreichung von K.-o.-Tropfen, ist trotzdem die zeitnahe Sicherstellung einer Urinprobe entscheidend. Diese Entnahme kann durch die betroffene Person selbst erfolgen und erfordert kein medizinisches Fachpersonal oder spezielle Laborgefäße; ein herkömmliches, sauberes Behältnis (z. B. ein Marmeladenglas) ist ausreichend. Bis zur weiteren Untersuchung sollte die Probe im Kühlschrank gelagert werden.

Die Suche nach einer geeigneten Anlaufstelle für die toxikologische Untersuchung gestaltet sich oft schwierig, da Standardinstitutionen wie Polizeidienststellen, Hausarztpraxen oder Krankenhäuser häufig nicht über die entsprechenden Kapazitäten oder Zuständigkeiten verfügen. Eine zuverlässige Identifizierung der Substanzen ist jedoch in spezialisierten Laboren, wie denen des LADR Laborverbundes Dr. Kramer & Kollegen, mittels LC-MS/MS-Analytik im privaten oder klinischen Auftrag möglich.

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