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Hinweis zur Einwilligungspflicht gemäß DSGVO bei nicht-ärztlicher Einsendung von Proben zur laboranalytischen Untersuchung

Sie sind bei uns Einsender im Bereich toxikologischer Laboruntersuchungen und senden Proben zum chemisch toxikologischen Analyse in unser Facharztlabor.

Wenn Ihre Einrichtung nicht ärztlich geführt ist bzw. Ihre Einsendungen von Proben zu uns nicht durch oder im Namen eines Arztes erfolgen, weisen wir Sie darauf hin, dass sowohl die Probennahme und Einsendung an uns als auch die Übermittlung der Befunde an Sie gemäß DSGVO einwilligungspflichtig sind.

Dies bedeutet, dass Sie das Einverständnis zur Entnahme und Einsendung der Probe(n) sowie zur Übermittlung des Befundes bei den Betroffenen so einholen müssen, dass dies im Zweifelsfall bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde als Nachweis von Ihnen vorgelegt werden kann, um der Rechenschaftspflicht nach der DSGVO zu genügen.

Wenn sich ein Betroffener mit einem Auskunftsersuchen inklusive Übermittlung einer Datenkopie an Sie oder aber an uns wendet, ist es wichtig, dass Sie eine erteilte Einwilligung nachweisen können. Dies kann nur dann entfallen, wenn es in Ihrer Einrichtung eine anderweitige vertragliche Regelung in schriftlicher Form gibt, in der eine entsprechende vertragliche Verpflichtung des Betroffenen und auch die rechtmäßige Übermittlung des Befundes an Ihre Einrichtung sichergestellt ist.

Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es auch möglich ist, Proben pseudonymisiert einzusenden, sodass wir lediglich eine entsprechende ID verarbeiten und nicht weitere personenbezogene Daten der betroffenen Person.

Wir beraten Sie persönlich. Unsere Toxikologen erreichen Sie direkt unter:

T. +49 4152 803-460
toxikologie(at)ladr.de