PSA-Test: Paradigmenwechsel in der Früherkennung von Prostatakrebs

Prostatakrebs ist die häufigste bösartige Tumorerkrankung bei Männern in Deutschland. Die im Juli 2025 veröffentlichte S3-Leitlinie Prostatakarzinom (1) markiert einen bedeutenden Wendepunkt in der Krebsvorsorge: Erstmals empfehlen die Fachgesellschaften eine Screening-Strategie, die auf Basis des PSA-Wertes individuell an das Risiko des einzelnen Mannes angepasst wird. Von der digital-rektalen Untersuchung (DRU) als alleiniges Screening-Verfahren wird ausdrücklich abgeraten.

PSA-Bestimmung für Männer ab 45 Jahren

Männern ab 45 Jahren mit einer Lebenserwartung von mindestens zehn Jahren, die eine Früherkennung von Prostatakrebs wünschen, soll eine ergebnisorientierte Beratung über die Vor- und Nachteile angeboten werden. Nach dieser Beratung können Männer, die weiterhin eine Früherkennung wünschen, eine PSA-Bestimmung erhalten.

Risikoadaptierte Früherkennungsstrategie durch PSA-Wert

Ein wesentliches Novum der aktualisierten S3-Leitlinie ist die risikoadaptierte Empfehlung, die sich am PSA-Wert orientiert.

  • PSA < 1,5 ng/ml: niedriges Risiko, 5-jährliche Kontrollintervalle
  • PSA 1,5–2,99 ng/ml: intermediäres Risiko, 2-jährliche Kontrollintervalle
  • PSA ≥ 3 ng/ml (kontrolliert): hohes Risiko, weiterführende Diagnostik erforderlich

Ein erhöhter PSA-Wert ≥ 3 ng/ml soll vor der weiteren Diagnostik innerhalb von drei Monaten hinsichtlich seiner Einflussfaktoren kontrolliert werden. Dies verhindert unnötige invasive Diagnostik aufgrund transienter PSA-Erhöhungen.

Diese Risikostratifizierung ermöglicht eine effektive und zugleich ressourcenschonende Früherkennung, da Männer mit niedrigem Risiko seltener untersucht werden, während Hochrisikopatienten engmaschiger überwacht werden.

PSA-Test noch keine Kassenleistung

Obwohl die S3-Leitlinie eine Empfehlung ausspricht, ist die PSA-Bestimmung zur Früherkennung derzeit noch keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Der PSA-Test zählt zu den sog. individuellen Gesundheitsleistungen (IGel), die von den Patienten privat zu bezahlen sind. Lediglich bei konkretem Krebsverdacht (z.B. nach auffälligem Tastbefund) oder zur Verlaufskontrolle bei bereits diagnostiziertem Prostatakrebs übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten.

G-BA prüft Aufnahme in den GKV-Leistungskatalog

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Oktober 2025 eine Beratungsverfahren über ein gezielteres Früherkennungsangebot auf Prostatakrebs eingeleitet (2). Geprüft wird ein risikoadaptiertes Screening mittels PSA-Bestimmung und MRT für Männer zwischen 50 und 70 Jahren. Mit einer Entscheidung ist spätestens im Oktober 2027 zu rechnen.

Die Bestimmung des PSA-Wertes trägt dazu bei, Prostatakarzinome in frühen, noch kurativen Stadien zu erkennen, während Überdiagnostik und Übertherapie minimiert werden können. Eine ausführliche Patientenaufklärung über Nutzen und Risiken der PSA-basierten Früherkennung bleibt dabei essentiell.