Nachweis von akutem Cannabiskonsum

Der Internationale Weltdrogentag am 26. Juni 2025 steht erneut im Zeichen der Drogenprävention, der Bekämpfung von Stigmatisierung und Diskriminierung sowie der Verbesserung des Zugangs zu Behandlungen.

Dies ist besonders vor dem Hintergrund des im April 2024 in Kraft getretenen Cannabisgesetzes und steigender Konsumzahlen relevant: In den vergangenen zehn Jahren hat sich der Anteil der Konsumierenden in der Altersgruppe der 18- bis 59-Jährigen von 5,1% (2012) auf 10,0% (2021) verdoppelt (1).

Diese Entwicklung ist besorgniserregend, da Cannabiskonsum erhebliche Gesundheitsrisiken birgt: Er kann die kognitive Leistungsfähigkeit vermindern und zu kardiovaskulären Problemen wie Blutgefäßerweiterung, Bluthochdruck oder beschleunigtem Puls führen. Zudem besteht ein erhöhtes Risiko für psychische Erkrankungen wie Angststörungen, Depressionen oder bipolare Störungen. Besonders hoch ist das Abhängigkeitsrisiko bei Jugendlichen.

Diese Risiken sind auch für den Arbeitsplatz von besonderer Relevanz. Zwar ist der Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz gesetzlich nicht explizit verboten. Dennoch sind Beschäftigte durch das Arbeitsschutzrecht weiterhin dazu verpflichtet, sich nicht durch Rauschmittel in einen Zustand zu versetzen, in dem sie sich selbst oder andere gefährden können. Aus arbeitsmedizinischer Sicht ist es besonders problematisch, dass die vielfältigen Wirkungen des Cannabiskonsums insbesondere die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen und die Risikobereitschaft erhöhen können. Somit kann der Cannabiskonsum zu einer erhöhten Unfall- und Verletzungsgefahr am Arbeitsplatz führen.

Insbesondere für Arbeitsmediziner bieten Speicheltests zum Nachweis von Cannabiskonsum Vorteile gegenüber herkömmlichen Urintests. Der entscheidende Unterschied liegt im Nachweisfenster und in der Relevanz für die aktuelle Arbeitsfähigkeit: Speicheltests können Δ9-THC, den primären psychoaktiven Wirkstoff in Cannabis, bereits 15 Minuten nach dem Inhalieren von Cannabisrauch oder der oralen Aufnahme von Marihuana in der Mundflüssigkeit nachweisen. Urintests detektieren dagegen THC-Metabolite (THC-COOH), also das Abbauprodukt, über Wochen hinweg.

Aufgrund der kurzen Nachweiszeit und der unmittelbaren Detektierbarkeit von Δ9-THC eignet sich der Speicheltest besonders zur Identifikation von akutem bzw. kürzlich erfolgtem Cannabiskonsum. Bei einem positiven Ergebnis sollte eine Bestätigung mittels LC-MS/MS im Labor erfolgen.

Nachweis von akutem Cannabiskonsum – Speicheltest statt Urin?

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Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V., Herausgeber. DHS Jahrbuch Sucht 2025. Lengerich: Pabst Science Publishers; 2025. ISBN: 978-3-95853-969-3.
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