
Anspruch auf Ko-Testung: Drei-Jahres-Turnus beginnt erneut
Seit 2020 haben Frauen ab 35 Jahren alle 3 Jahre einen gesetzlichen Anspruch auf eine sogenannte Ko-Testung, die eine zytologische Untersuchung und eine Laboruntersuchung auf humane Papillomviren (HPV) umfasst. Frauen, die davon 2020 Gebrauch gemacht haben, haben also in diesem Jahr erneut Anspruch auf die Untersuchung. Wir bieten Ihnen dazu Fach- und Patienteninformationen.
-
Downloads