Anspruch auf Ko-Testung: Drei-Jahres-Turnus beginnt erneut

Der seit 2020 für Frauen ab 35 Jahre geltende Anspruch auf Ko-Testung alle drei Jahre geht in den nächsten Turnus.

Seit 2020 haben Frauen ab 35 Jahren alle 3 Jahre einen gesetzlichen Anspruch auf eine sogenannte Ko-Testung, die eine zytologische Untersuchung und eine Laboruntersuchung auf humane Papillomviren (HPV) umfasst. Frauen, die davon 2020 Gebrauch gemacht haben, haben also in diesem Jahr erneut Anspruch auf die Untersuchung. Wir bieten Ihnen dazu Fach- und Patienteninformationen.