Seit dem 15. Oktober 2020 ist der Einsatz von Antigen-Testen zum Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion unter bestimmten Gegebenheiten abrechnungsfähig. Wann der Einsatz von Antigen-Testen empfohlen ist, kann einer Übersicht des RKI entnommen werden (Nationale Teststrategie des RKI). Die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist im Rahmen einer Rechtsverordnung geregelt. Dafür ist es erforderlich, dass der verwendete Antigen-Test auf einer Liste des BfarM verzeichnet ist, die ständig aktualisiert wird.
BfArM Antigentest auf SARS-CoV-2
Sobald Antigen-Teste zum Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion in den Laboren im LADR Laborverbund Dr. Kramer & Kollegen routinemäßig verfügbar sind, werden wir darüber informieren.