Neues Muster 10 und 10A - Laborüberweisungsschein und Labor-Anforderungsschein

Zum 01.10.2020 führt die KBV das neue Muster 10 und 10 A ein. Ab diesem Stichtag sollen alle Laboranalysen mit den neuen Formularen beauftragt werden. Eine Übergangsregel gibt es laut KBV nicht.

Unsere Bitte daher:
Bestellen Sie für Ihre Praxis rechtzeitig zum 01.10.2020 die neuen Formulare bei Ihrer KV. Einige KVen bieten sogar den Service und liefern unaufgefordert die neuen Formulare termingerecht in die Praxis.

Eine aktuelle Übersicht aller Scheine der KBV finden Sie hier: KBV Mustersammlung

Das steckt hinter den Neuerungen

Die Scheine selber bedeuten für Ihren Praxisablauf keine wesentlichen Veränderungen. Gleichwohl weisen sowohl Muster 10 als auch 10 A folgende Neuerungen auf:

Anpassungen Muster 10 und 10A

  • Auf beiden Mustern wird ein Feld für die Schwangerschaftswoche (SSW) eingeführt.
  • Das Feld "ggf. Kennziffer" wird ersetzt durch das Feld "Knappschaftskennziffer", die Angabe von Kennnummern ist mit Inkrafttreten der Laborreform zum 1. April 2018 auf den Mustern 10 und 10A nicht mehr erforderlich.

Anpassungen Muster 10A

  • Auf dem "Anforderungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen bei Laborgemeinschaften" (Muster 10 A) wird es unter anderem eine neue Rubrik „Gesundheitsuntersuchungen“ mit drei Ankreuzfeldern für den Harnstreifentest (GOP 32880 EBM), die Nüchternplasmaglukose (GOP 32881 EBM) und das Lipidprofil (GOP 32882 EBM) geben.
  • Anstelle des Feldes "Diagnosen" wird ein Freitextfeld für „Zusätzliche Angaben zu Untersuchungen“ geschaffen. Es ist vorgesehen zur Angabe von weiteren Untersuchungen
    (z. B. Urinsammelzeit und -sammelmenge bei Kreatinin-Clearance) oder den Patienten betreffenden Informationen (z. B. Hinweise auf bestimmte Medikamente, die Einfluss auf Untersuchungsergebnisse haben können).
  • Die Auswahl der Untersuchungen wurde an den Stand der Wissenschaft und an die vertragsärztlichen Erfordernisse angepasst. So ist bei Reihenfolge der Untersuchungen der Bereich "Gesundheitsuntersuchungen" im linken Bereich zu finden und der Bereich "Citrat-Blut" wurde in den rechten Bereich verschoben.
  • Zur Sicherstellung einer möglichst reibungslosen Umstellung vom aktuell gültigen zum neuen Muster 10 A wurden die Anforderungs-IDs für die Untersuchungen jeweils beibehalten und auf eine Chronologie verzichtet.