Basophilenstimulationstest in der Allergiediagnostik

Der Basophilen-Stimulationstest (BST) oder „Cellular Antigen Stimulations Test“ (CAST) hilft bei der Diagnose von Allergien und Pseudoallergien als Ergänzung zu in-vivo-Testen und IgE-Bestimmung. Besonders geeignet ist der BST bei dem Verdacht auf Medikamentenunverträglichkeit, bei Unverträglichkeit gegen Zusatzstoffe, bei Pseudoallergien (z.B. Salicylatunverträglichkeit) und bei der Bienen-/Wespengift-Allergie.

Der Basophilen-Stimulationstest erfasst ausschließlich Allergien vom Soforttyp. Für allergische Spätreaktionen kommen andere immunologische Testverfahren infrage. Der BST bietet die Möglichkeit, mitgelieferte Substanzen direkt zu testen. Ein positives Ergebnis gilt nahezu als Beweis für das Vorliegen einer (Pseudo-)Allergie, ein negatives Ergebnis schließt die Allergie nicht aus. Bei Allergien handelt es sich aus pathophysiologischer Sicht um immunologische Reaktionen vom Soforttyp (Typ I nach Gell und Coombs). Es kommt zur Immunglobulin-E-vermittelten Aktivierungen von Mastozyten und basophilen Zellen mit nachfolgender Freisetzung von Entzündungsmediatoren. Diese vermitteln die klinischen Symptome (Abb.1).

Abb.1: Pathophysiologie der allergischen Entzündung und die diagnostischen Möglichkeiten auf den verschiedenen Ebenen.

Der basophile Leukozyt/Mastzelle steht im Mittelpunkt des Entzündungsgeschehens und ist somit von besonderem diagnostischem Interesse. Nicht in dieser Grafik berücksichtigt sind „Pseudoallergien“, bei welchen die auslösenden Substanzen direkt, nicht IgE-vermittelt, auf die Basophilen einwirken. Grafik aus der AWMF-Leitlinie 061-017 „in vitro-Allergiediagnostik“.

Eine ähnliche Symptomatik bieten so genannte Pseudoallergien, insbesondere in Zusammenhang mit Salizylatunverträglichkeit und Unverträglichkeiten gegen andere chemisch definierte Substanzen (Röntgenkontrastmittel, Nahrungsmittelzusatzstoffe, Lektine). In diesem Fall läuft die pathophysiologische Ereigniskette über eine direkte und nicht IgE-vermittelte Aktivierung der basophilen Zellen. Die Diagnostik von Allergien erfolgt zunächst mittels genauer anamnestischer Abklärung, Epikutantesten, Provokationstesten, Auslassversuch und Bestimmung von (spezifischem) IgE. Meistens ist damit eine eindeutige Diagnostik möglich. Dazu trägt die heute zunehmend gebräuchliche Verwendung molekularbiologisch hergestellter Antigene („molekulare Allergiediagnostik“) bei. Die verbleibenden unklaren Fälle stellen die behandelnden Ärzte manchmal vor schwierige Situationen.

Der Basophilen-Stimulationstest kann dann eine sinnvolle diagnostische Ergänzung sein. Ein positives Ergebnis des BST erhärtet den Verdacht einer klinisch manifesten Allergie (positiver prädiktiver Wert – je nach getesteter Substanz – ca. 90 %). Aufgrund des negativen prädiktiven Wertes von 50 bis 80 % (substanzabhängig) – kann durch ein negatives Ergebnis eine Allergie dennoch nicht ausgeschlossen werden. Der optimale Zeitraum zur Testdurchführung liegt zwischen 3 und 12 Wochen nach einer vermuteten allergischen Reaktion. Hautteste oder Provokationsteste sollten möglichst nicht vor der Blutabnahme durchgeführt werden.

In folgenden klinischen Situationen ist der Stimulationstest zusätzlich zu den anderen etablierten Methoden hilfreich:

  • Allergiediagnostik bei Kleinkindern, bei denen eine IgE-Bestimmung unzuverlässig ist und bei denen man auf Hautteste verzichten möchte.  
  • Fragliche Anaphylaxie nach Bienen-/ Wespenstich. Der Basophilen-Stimulationstest ermöglicht eine sichere Diagnose in etwa 70 % der Fälle, deren Hauttest und IgE-Bestimmung auch unter Verwendung rekombinanter Antigene unauffällig sind. Außerdem ist die Differentialdiagnose – Biene oder Wespe – (wichtig für die Auswahl der geeigneten Desensibilisierungsantigene) mittels Basophilen-Stimulationstest meistens möglich.
  • Verdacht auf eine Medikamentenunverträglichkeit, z.B. gegen ß-Laktam-Antibiotika. Der Basophilen-Stimulationstest erbringt in 45 % der betroffenen Patienten ohne IgE-Nachweis ein positives und damit beweisendes Ergebnis. Zu berücksichtigen ist, dass immunologische Medikamentenunverträglichkeiten auch durch T-Lymphozyten verursacht werden können. Diese nicht-anaphylaktischen Reaktionen können nicht mit dem Test erfasst werden.
  • Gerade in Zusammenhang mit Medikamenten ist ein Vorzug des Testes gegenüber anderen Laborverfahren, dass grundsätzlich beliebige Substanzen getestet werden können; sogar die Untersuchung fester Stoffe ist meistens möglich. Insbesondere bei Medikamenten ist es am besten, genau das in Verdacht stehende Präparat mitzuschicken (minimale Restmenge reicht). Dies ermöglicht grundsätzlich auch die Diagnose von Unverträglichkeiten gegen einzelne Generika, welche von Patienten erfahrungsgemäß nicht selten vermutet wird.
  • Diagnostik von „Pseudoallergien“, welche durch eine direkte, nicht-IgE-vermittelte Mastzellaktivierung entstehen. Hier ist besonders die Salizylatunverträglichkeit zu erwähnen, welche mit einer Sensitivität von immerhin 50 % nachgewiesen werden kann. Die Salizylatunverträglichkeit ist eine unterschätze Ursache einer chronischen Hyperlasie der Rachenschleimhäute (Häufigkeit: 20–30 % der Patienten mit Asthma und Polyposis nasi!). Es gibt in diesem Fall keine labordiagnostische Alternative. Auch Nahrungsmittel-Zusatzstoffe können als Pseudoallergene wirken und in diesem Fall mittels BST diagnostiziert werden.
  • Abgesehen von diesen speziellen Fällen kommt der Test grundsätzlich als ergänzende Untersuchung in allen Zweifelsfällen infrage. So ist der Test manchmal in der Lage, Typ-I-Allergien gegen „klassische“ Allergene (Pollen etc.) auch bei Fehlen spezifischer IgE-Antikörper nachzuweisen. Gleichzeitig scheint die Spezifität in bestimmten Konstellationen (Vorliegen von Antikörpern gegen Kreuzreaktive Determinanten (CCD)) der IgE-Bestimmung überlegen zu sein (Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Allergie und klinische Immunologie).

Methodik

Antikoaguliertes Vollblut (EDTA, alternativ CPDA oder Heparinblut) des Patienten wird mit den zu untersuchenden Substanzen inkubiert (bei Testsubstanzen, welche nicht als kommerzielle Testallergene erhältlich sind, in 3 Konzentrationen). Die Liste der Testallergene finden Sie auf der Webseite. Anschließend wird die Aktivierung der Basophilen anhand der Oberflächenmarker CD63 und CD203c durchflusszytometrisch bestimmt. Als positive Kontrolle wird eine IgE-Stimulation durchgeführt, als negative Kontrolle dient ein Patientenansatz ohne Testsubstanz. Das Ergebnis wird als Prozentsatz aktivierter Basophiler (nach Abzug des Wertes der Negativkontrolle) angegeben. Die Entscheidungsgrenzen sind von der untersuchten Substanz abhängig.

Praktische Hinweise

Der Basophilen-Stimulationstest ist sinnvoll im Rahmen einer allergologischen Stufendiagnostik bei klinischem Bild einer Sofortreaktion auf bestimmte Substanzen. Da es sich nicht um einen serologischen Test handelt, sind vitale Lymphozyten Voraussetzung für die Analyse. Daher sollte die Zeit von der Blutentnahme bis zur Testdurchführung möglichst nicht länger als 24 Stunden sein. Das bedeutet, dass die Blutabnahme unter Berücksichtigung der Transportwege vorzugsweise Montag bis Donnerstag erfolgt.

Ein Teil der Testallergene kann von uns unmittelbar bereitgestellt werden:

  • Aspirin
  •  Bisoprolol
  •  Diclophenac
  •  Ibuprofen
  •  Metamizol
  •  Paracetamol
  •  Bienengift
  •  Wespengift

Abrechnung

Parameter Material EBM GOÄ
Ziffern Ziffern € (1,15- fach)
Basophilen-Stimulationstest (BST) oder Cellular Antigen Stimulation Test (CAST) 5 ml antikoaguliertes Vollblut (EDTA oder CPDA-Röhrchen), Heparinblut 1 x 32533
3 x 32527
1 x 25,60 €
3 x 11,50 €
3 x 3696 3 x 38,21 €
Gesamtsumme:     60,10 €   114,63 €

 

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