Änderung der Gesundheitsuntersuchung Check-Up 2019

Anlass der Neuregelung war das Präventionsgesetz, in welchem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verpflichtet wurde, bis zum 31. Juli 2018 die Inhalte der Gesundheitsuntersuchung nach § 25 Absatz 1 SGB V neu zu regeln. Im Gesetz werden konkrete Vorgaben gemacht, die bei der Neugestaltung berücksichtigt werden mussten.

Der Beschluss des G-BA wurde am 19. Juli 2018 getroffen und trat am 25. Oktober 2018 (Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger) in Kraft. Am 29.03.2019 hat der Bewertungsausschuss die Durchführung und Abrechnung der Leistungen in den EBM mit Wirkung ab dem 01.04.2019 aufgenommen. Somit sind die Kosten im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung abschließend geregelt.

Was sind die inhaltlichen Änderungen der Gesundheitsuntersuchung?

  • Die Ausrichtung auf die bisherigen Zielerkrankungen Diabetes, Herz-Kreislaufund Nierenerkrankungen wird in der Richtlinie gestrichen.
  • In der Anamnese soll eine stärkere Berücksichtigung von familiären Risiken für Krebserkrankungen (z. B. Brustkrebs, Darmkrebs, malignes Melanom) erfolgen und – sofern angezeigt – eine systematische Erfassung des kardiovaskulären Risikos mittels Risk-Charts erfolgen.
  • Künftig haben gesetzlich versicherte Frauen und Männer bereits zwischen 18 und 34 Jahren einen einmaligen Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung.
  • Versicherte ab 35 Jahre haben zukünftig alle drei Jahre Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung (bisher: alle zwei Jahre).Wird eine Gesundheitsuntersuchung durchgeführt, ist in den auf das Untersuchungsjahr folgenden zwei Kalenderjahren keine Gesundheitsuntersuchung durchzuführen.
  • Erfassung des Impfstatus
  • Laboruntersuchungen: Aufnahme des gesamten Lipidprofils (Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin, Triglyzeride). Achtung: Labor bei Versicherten zwischen 18 und 34 Jahren nur bei entsprechendem Risikoprofil, z. B. positiver Familienanamnese, Adipositas oder Bluthochdruck. Bei Versicherten zwischen 18 und 34 Jahren ist eine Urinuntersuchung nicht vorgesehen. Nur bei den Versicherten ab 35 Jahre bleibt sie – wie bisher – Bestandteil der Gesundheitsuntersuchung (Eiweiß, Glucose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit [Harnstreifentest]).
  • Beratung zu gesundheitsbezogenen Änderungspotenzialen der Versicherten durch motivierende Gesprächsführung, um darauf aufbauend geeignete, abgestimmte Schritte zur Verhaltensänderung zu erörtern.

Außerdem will man künftig neben der Früherkennung von bevölkerungsmedizinisch bedeutsamen Krankheiten auch die Erfassung und Bewertung von gesundheitlichen Risiken und Belastungen und eine daraus resultierende präventionsorientierte Beratung aufnehmen.

Übergangsfrist bis zum 30. September 2019

Wenn die Patienten ihre letzte Gesundheitsuntersuchung (GU) in 2017 hatten, können sie bis zum 30. September 2019 erneut zur Gesundheitsuntersuchung einbestellt werden. Für die letzte Gesundheitsuntersuchung ab 2018 gilt die Übergangsfrist aber nicht.

Letzte GU Übergangsfrist Nächste GU
2017 bis 30.09.2019 Wenn GU in der Übergangsfrist, dann ab 2022
2018 keine Ab 2021
2019 keine Ab 2022

Abrechnungen

Bitte kennzeichnen Sie den Überweisungsschein klar und deutlich mit dem Hinweis „Gesundheitsuntersuchung“

Untersuchungen EBM Ziffer EBM €
Gesundheitsuntersuchung bei Erwachsenen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gemäß der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie 01732 34,63 €
Harnstreifentest auf mindestens fünf der folgenden Parameter:Eiweiß, Glukose, Erythrozyten, Leukozyten, Nitrit, ph-Wert, spezifisches Gewicht, Ketonkörper ggf. einschließlich Kontrolle auf Ascorbinsäure einschließlich visueller oder apparativer Auswertung 32033 0,50 €
Harnstreifentest gemäß Anlage 1 der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie auf Eiweiß, Glukose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit 32880 0,50 €
Bestimmung der Nüchternplasmaglukose gemäß Anlage 1 der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie 32881 0,25 €
Bestimmung des Lipidprofils (Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin,HDL-Cholesterin und Triglyceride) gemäß Anlage 1 der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie 32882 1,00 €

Es gelten die genauen Ausführungen des EBM zu den genannten Gebührenordnungspositionen (GOP): https://institut-ba.de/ba/babeschluesse/2019-03-29_ba435_3.pdf

  • Analysen
  • Ansprechpartner
  • Downloads

Ansprechpartner