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Aktuelle News von LADR

_____________________________________________________________________24_ 06.2010 ___

EBM-Änderungen zum 01.07.2010

Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich auf die Begründungspflicht der Gebührenordnungspositionen „Ähnliche Untersuchungen“ und zu ergänzenden Detailänderungen des Kapitels 32 zum 1. Juli 2010 verständigt.

Weitere Informationen finden Sie im LADR-Informiert Nr. 178

_____________________________________________________________________23_ 01.2010 ___ Gendiagnostikgesetz
Wichtige Information für alle Einsender

Das Gesetz schreibt vor, dass eine genetische Untersuchung nur mit vorliegender schriftlicher Einwilligung des Patienten durchgeführt werden darf (Einwilligungspflicht) und dass der verantwortliche Arzt den Patienten über Wesen, Bedeutung und Tragweite der jeweiligen Untersuchung aufklären und dies schriftlich dokumentieren muss (Aufklärungspflicht). Verantwortliche Person ist die Ärztin/der Arzt, die/der die genetische Untersuchung zu medizinischen Zwecken veranlasst.

Das mit der genetischen Analyse beauftragte Labor darf laut GenDG eine genetische Analyse nur mit vorliegender schriftlicher Einwilligung des Patienten durchführen.

PDF – LADR informiert Nr. 176 zum Gendiagnostikgesetz

Wir bitten Sie daher, ab dem 01. Februar 2010 jedem genetischen Untersuchungsauftrag eine schriftliche Einwilligungserklärung des Patienten beizulegen.

Für eine vereinfachte Abwicklung bieten wir Ihnen Vordrucke mit Durchschlag:
Aufklärung über vorgeburtliche Risikoabklärung nach dem GenDG Bestell-Nr. 110342 PDF
Aufklärung über prädiktive genetische Untersuchungen Bestell-Nr. 110341 PDF
Aufklärung über diagnostische genetische Untersuchungen Bestell-Nr. 110336 PDF

freecall 0800 0850-113