Hygienemanagement – Sie sitzen immer in der ersten Reihe
Bei unserer Beratung geht es um Sie und Ihre Einrichtung. Wir unterstützen Sie bei einer sinnvollen Praxishygiene. Machbarkeit, wirtschaftliche Gesichtspunkte und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben stehen im Vordergrund.
Wir beraten Arztpraxen aller Fachdisziplinen sowie alle stationären Einrichtungen des Gesundheitswesens (Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Kindergärten, ambulante Pflegedienste,...) individuell und praxisnah. Die Zusammenarbeit mit Ihrem ganzen Team ist uns dabei besonders wichtig.
Von Besonderer Bedeutung sind die Fragen
- Wie aktuell ist Ihr Hygieneplan (Hygienemanagement)?
- Wo und wie bereiten Sie Ihre Medizinprodukte auf?
Begehung?
Gesetze und Verordnungen, Richtlinien und andere Vorgaben bestimmen heute wesentlich hygienische Maßnahmen. Die Fülle der Vorschriften und Empfehlungen ist für den einzelnen mittlerweile schwer zu durchschauen. Bei behördlichen Begehungen spielen sie aber eine wichtige Rolle. Wissen Sie z. B: welche Vorschriften für Ihre Praxis Ihr Haus von Bedeutung sein können?
- Infektionsschutzgesetz
- Medizinproduktegesetz
- Medizinproduktebetreiberverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- Biostoffverordnung
- Technische Regel für biologische Arbeitsstoffe 250 (TRBA 250)
- Richtlinien der Krankenhaushygienekommission am Robert Koch Institut
Wir extrahieren aus diesen Regelwerken das, was für Sie von Bedeutung ist.
Unsere Leistungen im Einzelnen
Kontaktaufnahme unter hygiene@ladr.de
