Qualitätssicherung von Endoskopie-Einrichtungen
Die Kommision für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut, Berlin, hat im Bundesgesundheitsblatt 2002* die Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung flexibler Endoskope und endoskopischer Zusatzgeräte definiert. Zusätzlich wurden die hygienischen Anforderungen festgelegt, die bei der baulich funktionellen Gestaltung und der apparativen Ausstattung von Endoskopieeinheiten berücksichtigt werden sollen.
Die kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sind diesen Empfehlungen bei der Festlegung ihrer neuen Hygienerichtlinie gefolgt. Mikrobiologisch-hygienische Institutionen werden im Auftrag der landeskassenärztlichen Vereinigungen die entsprechenden Arztpraxen beurteilen. Von den Kassenärztlichen Vereinigungen Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe und Berlin haben wir die Zulassung erhalten, niedergelassene Arztpraxen prüfen und zertifizieren zu dürfen.
Unabhängig von den Richtlinien können Praxen, die Koloskopien und andere endoskopische Eingriffe durchführen, freiwillig hygienische Untersuchungen vornehmen lassen. Neben der bakteriologischen Untersuchung des Endoskopspülwassers im Auftrag der KV erfolgt auf Ihren Wunsch die hygienische Beratung, Besichtigung und Beurteilung der Untersuchungsergebnisse und Ihrer Endoskopieeinrichtung ebenfalls nach den Empfehlungen des RKI.
Alternativ können Sie selbst freiwillige Untersuchungen vornehmen und uns die erforderlichen Abstriche vom distalen Ende des Instrumentierkanals, ggf. von der Albaranhebelnische bei Duodenoskopen, von manuell zugänglichen Teilen und Spülwasserproben, mit sterilem Aqua dest. vom Instrumentierkanal für die mikrobiologische Beurteilung zusenden. Auf Anforderung übersenden wir Ihnen die erforderlichen Probenahmematerialien. Beachten Sie bitte die Anleitungen für die Probenentnahme im Begleitschreiben (28 mL steriles NaCl per Endoskopkanal in sterilem Röhrchen).
Der Untersuchungsumfang von manuell oder maschinell gereinigten Endoskopen umfasst:
- Die bakteriologische Prüfung von Spülwasser der Endoskopkanäle einschließlich der Identifizierung ggf. isolierter fakultativ oder obligat pathogener Erreger.
- Die bakteriologische Prüfung von Abstrichen der oberflächlichen, manuell zugänglichen Kanalzugänge einschließlich der Identifizierung ggf. isolierter fakultativ oder obligat pathogener Erreger.
- Die Beurteilungen nach den Empfehlungen des RKI.
Fragen zu diesem Thema beantworten wir Ihnen gerne.
Telefon: 04152 803-153 • E-Mail: hygiene@ladr.de
