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Sie wurden weitergeleitet von Fibrinspaltprodukte bceghiklmnD-DimereThromboseausschluss, Verlaufskontrolle bei DIC2 mL Citrat-Plasma< 500 µg/LGerinnungsaktivierung, z. B. Thrombusbildung, DIC, auch bei malignen Tumoren, Schwangerschaft, postoperativAusschlussdiagnostik von tiefer Venenthrombose und LungenembolieDer zentrale Punkt beim Ablauf der Gerinnungskaskade ist die Bildung eines
Fibringerinnsels durch die Faktor XIIIa-vermittelte Quervernetzung einzelner Fibrinmoleküle. Bei der Plasmin-vermittelten Fibrinolyse entstehen u. a. die Fragmente
D (90.000 Da), E (50.000 Da), X (= D-E-D, nur intermediär) und Y (= D-E, nur intermediär) beim Abbau einzelner Fibrinmoleküle sowie quervernetztem Fibrin. Das Spaltprodukt D-Dimer kann dagegen nur aus quervernetztem Fibrin entstehen: die beiden D-Fragmente entstammen jeweils einem benachbarten Fibrinmolekül. D-Dimere sind also nur bei sekundärer Fibrinolyse nachweisbar, d. h. nach vorhergehender Gerinnselbildung durch Quervernetzung.
Mit der Bestimmung der D-Dimere im Plasma besteht die Möglichkeit, eine schnelle und kostengünstige Ausschlussdiagnostik bei V.a. eine tiefe Venenthrombose durchzuführen. Tiefe Venenthrombosen haben eine Gesamtinzidenz von 0,1% jährlich, davon führen 150% zur Lungenembolie. Die manuelle Untersuchung bei klinischem Verdacht ist zwar kostengünstig, aber wenig sensitiv und spezifisch. Bildgebende Verfahren (Sonographie, Phlebographie, Spiral-CT) sind dagegen sensitiver und spezifischer, aber aufwändig und kostenintensiv. Hinzu kommt, dass sich in über 70% der Fälle der klinische Verdacht auf eine tiefe Venenthrombose nach Einsatz dieser Verfahren nicht bestätigt. Durch das Vorschalten der D-Dimer-Bestimmung als Screening-Test zur Ausschlussdiagnostik einer tiefen Venenthrombose ist es möglich, in bis zu 70% der Fälle auf bildgebende Verfahren zu verzichten.
Eine D-Dimer-Konzentration oberhalb des methodenspezifischen Cut-offs weist auf eine Gerinnungs- und Fibrinolyseaktivierung hin. Die Gerinnungsaktivierung kann jedoch auch auf andere Ursachen als eine Thrombose (z. B. Schwangerschaft, Tumorerkrankungen usw.) zurückzuführen sein. Insofern ist bei einem positiven Messwert eine Bestätigungsuntersuchung mit bildgebenden Verfahren erforderlich, während ein negatives Ergebnis eine Thrombose weitgehend ausschließt und Folgeuntersuchungen nur im Ausnahmefall erforderlich sind.
Absolute Kontraindikationen (Gefahr falsch negativer Aussage):
Antikoagulanzientherapie, länger zurückliegende Thrombose
Relative Kontraindikation (Gefahr falsch positiver Aussage):
Schwangerschaft, maligne oder rheumatische Erkrankungen, schwere Infektionen, Verbrauchs koagulopathie, postoperativer Zustand,
Immobilisierung, zentraler Venenkatheter